Sie können bis zum 01.06.2022 bei der CHECK24 Girowechsel-Aktion teilnehmen und erhalten die Prämie.
Die netbank ist eine Marke der Augsburger Aktienbank. Wir haben uns entschieden, für diese Aktion die Kunden beider Marken gemeinsam anzusprechen.
Bitte tippen Sie alternativ den persönlichen Link vollständig und korrekt in die Adresszeile Ihres Browsers und drücken Sie die Eingabetaste.
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Alternativ können Sie den QR-Code über die Fotofunktion Ihres Smartphones nutzen.
Das Problem kann verschiedene Ursachen haben. Folgende Lösungen sind möglich:
1. Nutzen Sie den persönlichen Link im an Sie gerichteten Anschreiben? Diese Links sind persönlich auf Sie zugeschnitten und funktionieren nur für Sie persönlich, sind also nicht übertragbar.
Sollten Sie Probleme mit dem Auslesen Ihres QR-Codes haben, tippen Sie bitte den Link exakt wie abgedruckt in die Adresszeile Ihres Browsers.
2. Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ohne Leerzeichen ein, bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum im richtigen Format ein (TT.MM.JJJJ).
Bei Gemeinschaftskonten geben Sie bitte PLZ/Geburtstdatum der Person an, an die das Schreiben addressiert wurde.
3. Schließen Sie Ihren Browser, starten Sie ihn neu und geben Sie Ihren persönlichen Link erneut ein.
4. Die netbank/Augsburger Aktienbank verfügt nicht über Ihre aktuellen Daten. Bitte prüfen und korrigieren Sie ggf. die Angaben über die Stammdatenanzeige in Ihrem Online-Banking oder über den netbank-Kundenservice.
Sollten Sie Ihre IP-Adresse mit anderen Personen teilen (z. B. in einem Firmennetzwerk), können Sie ggf. auch bereits bei erstmaliger Nutzung Ihres persönlichen Links blockiert sein, weil eine andere Person vor Ihnen mit der gleichen IP-Adresse nicht authentifiziert werden konnte. Bitte nutzen Sie dann den Link von einem anderen PC/Smartphone in einem anderen Netzwerk, z. B. von zu Hause aus oder mobil.
Den 25-EUR-Sofortbonus bekommen Sie spätestens 14 Tage nach Kontoeröffnung Ihres neuen Kontos von CHECK24 auf das neue Konto überwiesen. Dies erfolgt ca. eine Woche nach Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist nach Kontoeröffnung.
Als Neukunde der HypoVereinsbank erhalten Sie zusätzlich 75 EUR Willkommensbonus auf Ihr neues Konto überwiesen (ca. 2 Wochen später), wenn Sie Ihr netbank Girokonto automatisiert über den digitalen CHECK24-Kontoumzug umziehen und kündigen. Die Aktion gilt nur, wenn das alte Konto innerhalb der ersten 90 Tage nach Antragsstellung automatisiert über den digitalen CHECK24-Kontoumzug geschlossen wird.
Sie erhalten nach Kontoeröffnung von CHECK24 per Email eine Einladung zum Kontoumzug. Bei weiteren Fragen zum Kontoumzug hilft Ihnen der CHECK24 Kundenservice unter 0879-24 24 11 12.
Wenn Sie über CHECK24 ein Konto einer anderen Bank abschließen, erhalten Sie die 75€ Willkommensbonus der HVB nicht, sondern nur die 25€ Sofortbonus.
Der von uns eingeräumte Dispositionskredit wird nicht automatisch an die neue Bank übertragen. Ob und in welcher Höhe Sie von der neuen Bank einen Dispositionskredit erhalten, liegt im Ermessen der neuen Bank.
Nein, eine Rückführung des Dispositionskredits in Raten ist nicht möglich.
Denkbar ist die Ablösung durch einen günstigen Ratenkredit. Sie haben die Möglichkeit durch unsere Kooperation mit CHECK24 einen Ratenkredit bei einer neuen Bank auszuwählen. Einen Link zu diesem Angebot von CHECK24 haben Sie bereits mit unseren Schreiben erhalten. Gerne leiten wir Ihnen diesen bei Bedarf erneut weiter.
Nein. Sie dürfen den Ratenkredit jedoch vorzeitig ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückführen.
Wir benötigen einen von Ihnen unterschriebenen Kündigungsantrag mit Angabe einer neuen Bankverbindung. Diesen finden Sie hier. Senden Sie den Antrag gerne per TAN-gesicherter Nachricht über Ihr Online-Banking. Seitens der AAB wird auch eine Zusendung per E-Mail an konto@aab.de akzeptiert, doch weisen wir Sie deutlich darauf hin, dass dieser Kanal nicht gesichert ist und wir diesen Weg in Ihrem Interesse daher nicht empfehlen können.
Wenn Sie den CHECK24-Umzugsservice nutzen, wird das Konto automatisch gekündigt.
Ansonsten benötigen wir einen von Ihnen unterschriebenen Kündigungsantrag mit Angabe einer neuen Bankverbindung. Diesen finden Sie hier. Senden Sie den Antrag gerne per TAN-gesicherter Nachricht über Ihr Online-Banking. Seitens der AAB wird auch eine Zusendung per E-Mail an konto@aab.de akzeptiert, doch weisen wir Sie deutlich darauf hin, dass dieser Kanal nicht gesichert ist und wir diesen Weg in Ihrem Interesse daher nicht empfehlen können.
Das Online-Banking steht Ihnen zur Verfügung, bis das letzte Konto aufgelöst ist.
Tipp: Laden Sie sich Ihre Dokumente aus dem ePostfach herunter.
Eine Zustimmung aller Kontoinhaber ist nicht notwendig, es genügt die Zustimmung eines Kontoinhabers. Bitte beachten Sie jedoch, dass dann gegebenenfalls lediglich die Eröffnung eines Einzelkontos bei der neuen Bank möglich ist.
CHECK24 ist der Vermittlungspartner zwischen der Augsburger Aktienbank (mit der Marke netbank) und den Partner-Banken.
Ja, der Wunsch nach einem Gemeinschaftskonto wird bei der Beantragung des neuen Girokontos direkt durch CHECK24 abgefragt und an die neue Bank weitergeleitet. Der Willkommensbonus wird allerdings nur einmal pro Konto ausgezahlt.
Bestehende Karten werden bei Kontoschließung aufgelöst, ebenfalls werden die Verifizierungsmöglichkeiten deaktiviert.
Die im Wechsel-Angebot vorgeschlagenen Banken bieten entsprechende Karten.
Bitte teilen Sie uns bei der Kontoauflösung mit, wann und wo Sie die letzte Verfügung mit der Mastercard Premium getätigt haben. Die Kontoauflösung erfolgt nach letzter Verfügung. Den Antrag zur Kontoauflösung finden Sie hier.
Ja, der kostenlose CHECK24-Kontoumzug steht allen Kunden nach Eröffnung des neuen Kontos zur Verfügung.
Ab 16.06.2022 wird Ihr aktuelles Konto bei der netbank/AAB inaktiv. Bitte eröffnen und aktivieren Sie rechtzeitig Ihr neues Konto.
Nein, es gelten die Konditionen der neuen Banken.
Alle Wechsel-Angebote sind Konten mit kostenloser Kontoführung. Bitte beachten Sie hierzu die detaillierten Produktbedingungen der entsprechenden Banken im CHECK24-Vergleich.
Das Wechsel-Angebot gilt ausschließlich für Girokonten.
Nein, die neue Bank wird Ihnen eine Bankverbindung einrichten, mit Kontonummer und IBAN.
Mit dem Auflösungsauftrag für Ihr Girokonto wird auch das netbank-Tagesgeldkonto aufgelöst. Den Antrag zur Kontoauflösung finden Sie hier.
Nein, diese werden automatisch mit Kontoauflösung gelöscht und müssen bei der neuen Bank eingerichtet werden.
Tipp: Wenn Sie den CHECK24-Umzugsservice nutzen, werden die Daueraufträge der neuen Bank mitgeteilt.
Sobald das Konto aufgelöst ist, sind keine Buchungen mehr möglich. Es erfolgt eine Rückbuchung an den Auftraggeber.
Eine bei uns angelegte Bankvollmacht ist nicht übertragbar. Ob Sie mit dieser eingeräumten Vollmacht auch ein neues Konto eröffnen können, müssen Sie persönlich mit der neuen Bank klären.
Ja. Nutzen Sie dazu einfach den kostenlosen CHECK24-Umzugsservice, der allen Kunden nach Eröffnung des neuen Kontos zur Verfügung steht.
Nutzen Sie dazu einfach den kostenlosen CHECK24-Kontoumzug, der allen Kunden nach Eröffnung des neuen Kontos zur Verfügung steht.
Wenn Sie sich bei CHECK24 für ein anderes Konto als eines der drei angebotenen Konten entscheiden und das Konto direkt über CHECK24 abschließen, läuft der Prozess wie beim Wechsel-Angebot und Sie erhalten den 25-EUR-Willkommensbonus.
Wenn Sie über CHECK24 kein neues Konto eröffnen, benötigen wir einen von Ihnen unterschriebenen Antrag zur Kontoauflösung mit Angabe einer neuen Bankverbindung. Den Antrag zur Kontoauflösung finden Sie hier. Senden Sie diesen gerne per TAN-gesicherter Nachricht über Ihr Online-Banking. Seitens der AAB wird auch eine Zusendung per E-Mail an konto@aab.de akzeptiert, doch weisen wir Sie deutlich darauf hin, dass dieser Kanal nicht gesichert ist und wir diesen Weg in Ihrem Interesse daher nicht empfehlen können.
Nein, Sie können sich bei CHECK24 auch für ein anderes Konto als eines der drei angebotenen Konten entscheiden und das Konto direkt über CHECK24 abschließen. Dabei läuft der Prozess wie beim Wechsel-Angebot und Sie erhalten den 25-EUR-Willkommensbonus.
Natürlich sind Sie nicht verpflichtet einen Kontowechsel über CHECK24 vorzunehmen. Es handelt sich um einen freiwilligen Service, mit dem wir Ihnen den Kontowechsel erleichtern möchten.
Das bestehende Konto bei uns im Haus wird, wie im Schreiben angekündigt, nach dem 31.03.2022 gekündigt.
Das bestehende Konto bei uns im Haus wird, wie im Schreiben angekündigt, nach dem 31.03.2022 gekündigt.
Für eine Kontoauflösung benötigen wir immer die Angabe einer externen Bankverbindung, ansonsten ist eine Kontoauflösung gar nicht möglich. Den Antrag zur Kontoauflösung finden Sie hier.
Ja, Sie können über Ihren persönlichen Link zum Wechsel-Angebot und die Weiterleitung zu CHECK24 dort auch mehrere Konten abschließen und erhalten jedes Mal den entsprechenden Willkommensbonus.
Nein, Sie erhalten den Willkommensbonus nur, wenn Sie über den personalisierten Link der netbank/Augsburger Aktienbank ein neues Konto über CHECK24 abschließen.
Nach dem Verkauf des Wertpapiergeschäfts und anderer Geschäftsbereiche ist nun
auch die Kündigung Ihrer Konten erforderlich, da die Augsburger Aktienbank AG im Laufe des Jahres 2022 ihr gesamtes operatives Bankgeschäft einstellen wird.
Nein, ab dem 16.06.2022 findet kein Zahlungsverkehr mehr statt.
Konkret bedeutet dies beispielsweise die
• Nichtausführung von Daueraufträgen,
• Nichtausführung von Lastschriften,
• Sperrung Ihrer Karte/n.
Sollten Sie sich bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht melden, werden wir Ihr Konto eigenständig auflösen und vorhandenes Guthaben auf Ihre Kosten beim Amtsgericht hinterlegen. (Hinweis: Nach Hinterlegung beim Amtsgericht, müssen Sie selbst mit dem Amtsgericht in Verbindung treten.)
Spätester Einreichungstermin, damit Überweisungen unsererseits noch ausgeführt werden können, ist der 15.06.2022. Sollte Ihr Konto, entsprechend Ihrem Auftrag bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgelöst werden ist der späteste Einreichungstermin ein Tag vor Auflösung. Nach dem letztmöglichen Einreichungstermin eingereichte Überweisungsaufträge können wir nicht mehr ausführen und werden an Sie zurückgegeben.
Es muss zusammen mit dem unterschriebenen Auflösungsauftrag ein schriftlicher Auftrag zur Freigabe der Gläubigerbank eingereicht werden.
Dieser wird von uns nach Kontoschließung automatisch gelöscht. Eine ggf. Inanspruchnahme des Freistellungsauftrages kann im Online-Banking rechtzeitig vor Auflösung abgerufen werden.
Die netbank ist eine Marke der Augsburger Aktienbank. Wir haben uns entschieden, für die Mitteilung der Kündigung die Kunden beider Marken gemeinsam anzuschreiben.
Ein Anschreiben bezieht sich z.B. auf Ihre Einzelkonten und ein Anschreiben auf die Gemeinschaftskonten.
Sollten Sie ein Gemeinschaftskonto kündigen werden die Unterschriften beider Kontoinhaber benötigt.
Bitte reichen Sie beide Aufträge zur Kontoauslösung ausgefüllt und unterschrieben (mit Angabe einer Empfängerbankverbindung) NUR postalisch mit beiliegendem Rückantwortkuvert ein. Das Porto übernimmt der Empfänger (AAB).
Eine vorherige Auflösung durch den Kontoinhaber ist jederzeit möglich. Der 15.06.2022 ist jedoch der späteste Zeitpunkt zur Auflösung, da wir ab diesem Zeitpunkt das Kundengeschäft einstellen werden und ab dem 16.06.2022 insbesondere kein Zahlungsverkehr mehr stattfindet.
Bitte reichen Sie den Auftrag zur Kontoauflösung ausgefüllt und unterschrieben (mit Angabe einer Empfängerbankverbindung) NUR postalisch mit beiliegendem Rückantwortkuvert ein. Das Porto übernimmt der Empfänger (AAB).
Ausgefüllt und unterschrieben (mit Angabe einer Empfängerbankverbindung) NUR postalisch mit beiliegendem Rückantwortkuvert. Das Porto übernimmt der Empfänger (AAB).
Sollten Sie ein Gemeinschaftskonto kündigen werden die Unterschriften beider Kontoinhaber benötigt.
Wir haben einen Dienstleister vertraglich beauftragt, der seinen Sitz in München hat.
Dies ist leider nicht möglich. Es ist nur die Angabe einer Empfängerkontonummer möglich.
Wenn uns der unterschriebene Auflösungsantrag vorliegt vorliegen und die Legitimation geprüft wurde, erfolgt die Kontoauflösung innerhalb weniger Tage.
Sowohl Ihre Mastercard Debit als auch Ihre Mastercard Premium kann von Ihnenbis 3 Tage vor Auflösung genutzt werden. Eine Kartennutzung nach dem 15.06.2022 ist nicht möglich.
Ihre Kartengebühren werden nur anteilig bis zum Auflösungstagfällig. Zu viel entrichtete Kartengebühren werden von Seiten der Augsburger Aktienbank AG vor der Kontoauflösung auf Ihr Konto bei uns im Haus erstattet.
Haben wir Information über die letzte offene Buchung von unserem Kartendienstleister erhalten, werden wir die Auflösung erst nach erfolgter Belastung vornehmen. Wird dennoch im Nachhinein noch eine Belastung vorgenommen, werden wir den entsprechenden Betrag von Ihrer auf dem Auftrag zur Kontoauflösung angegebenen Bankverbindung einziehen.
Bitte teilen Sie uns umgehend die korrigierte IBAN mit, spätestens jedoch bis 5 Tage nach Erhalt dieses Schreibens. Per Telefon 0821 5015-611 oder per E-Mail an konto@aab.de mit Nennung des Betreffs „ IBAN-Änderung“.
Nein, eine Rückführung in Raten ist bei der AAB leider nicht mehr möglich.
Sie haben die Möglichkeit bei einer anderen Bank einen Ratenkredit abzuschließen.
Damit können Sie dann Ihren Dispositionskredit bei uns im Haus ablösen.
Nein. Sie dürfen den Ratenkredit jedoch vorzeitig ohne Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung zurückführen.
Das Online-Banking steht Ihnen zur Verfügung, bis Ihr Konto aufgelöst ist.
Tipp: Laden Sie sich Ihre Dokumente aus dem ePostfach herunter. Sobald das letzte Ihrer Konten aufgelöst wurde, steht Ihnen das e-Postfach und die darin enthaltenen Dokumente nicht mehr online zur Verfügung.
Sobald das Konto aufgelöst ist, sind keine Buchungen mehr möglich. Es erfolgt eine Rückbuchung an den Auftraggeber.
Die Augsburger Aktienbank AG stellt zum 15.06.2022 das Prepaid-Kartengeschäft ein. Dies betrifft auch Ihre Mastercard Prepaid-Karte der netbank. Die Karten sind mit Wirkung zum 15.06.2022 gekündigt. Damit die Karten ohne Guthaben verbleiben, bitten wir Sie um ein termingerechtes Entladen.
Über den Menüpunkt „Karte sperren“ im Login Bereich des Produktes können Sie die Karte vorzeitig kündigen und beliebige Kontodaten für die Rücküberweisung angeben.
Wenn Sie die Prepaid-Geschenkkarte weitergegeben haben, informieren Sie den/die Dritte/n bitte darüber, das Guthaben termingerecht bis zum 15.06.2022 aufzubrauchen.
Sollten Sie Probleme mit dem Login haben, wenden Sie sich bitte an unseren Support unter der E-Mailadresse service@karten.netbank.de.
Sie können Ihre Karte noch bis zum 15.06.2022 nutzen und Ihr restliches Guthaben verbrauchen. Alternativ können Sie die Karte auch vorzeitig kündigen und Ihr Restguthaben auf ein Konto Ihrer Wahl überweisen.
Sie müssen Ihr Referenzkonto für die Entleerung der Karte nicht ändern. Sie können das Restguthaben auf jedes beliebige Bankkonto überweisen über den Menüpunkt „Karte sperren“.
Sollten Sie Ihr Konto nochmal aufladen wollen und Ihr Referenzkonto ändern müssen, wenden Sie sich bitte an unseren Support unter der E-Mailadresse service@karten.netbank.de.
Sie können Ihre Karte weiterhin aufladen. Bitte achten Sie darauf das Restguthaben bis zum 15.06.2022 zu verbrauchen, damit die Karte ohne Guthaben verbleibt.
Nein, leider ist dies nicht möglich. Bitte verbrauchen Sie das Restguthaben oder überweisen Sie es an ein beliebiges Bankkonto über den Menüpunkt „Karte sperren“ im Login Bereich des Produktes.
Bitte beachten Sie, dass VIMpay eine eigenständige Lösung ist und kein Produkt der netbank. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den VIMpay Support Chat in der App.
Einen bestehenden Freistellungsauftrag bei netbank ändern Sie in Ihrem Online-Banking unter Services->Freistellungsauftrag.
Erteilen Ehegatten einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten. Diese ehegattenübergreifende Verlustverrechnung erfolgt zwischen allen für die Ehegatten geführten Konten und Depots (Einzel- sowie Gemeinschaftskonten) bei einer Bank. Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag bei einer Bank bereits ausgeschöpft haben und nun bei einer anderen Bank eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung durchführen lassen möchten, dann erteilen Sie dort einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 0 EUR.
Eine Löschung ist nur zum Kalenderjahresende möglich.
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Sie ab dem 01.01.2011 Freistellungsaufträge nur noch unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen oder ändern. Ansonsten ist der Freistellungsauftrag ungültig. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche sowie dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist lebenslang geltend und besteht aus insgesamt elf Ziffern. Zu der Identifikationsnummer werden alle persönlichen Angaben gespeichert. Im Jahre 2008 wurde die Steuer-ID den Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mitgeteilt. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben zunächst weiterhin ohne Angabe der Steuer-Identifikationsnummer gültig.
Ehegatten, die ein Gemeinschaftskonto führen und bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung gemäß Einkommensteuergesetz vorliegen, erteilen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag. Dieser führt am Jahresende zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten.
Die Datenschutzerklärung der Augsburger Aktienbank AG (hier in ihrem Markenauftritt netbank) finden Sie hier.
Ihre Datenschutzrechte
Sie haben nach dem BDSG unter anderem ein Recht auf...
- Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten
- deren Verwendung
- Auskunft über die Weitergabe Ihrer Daten
sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
netbank Webseiten können Links zu anderen Anbietern enthalten, auf die sich unsere Datenschutz-Grundsätze nicht erstrecken.
Die Aufbewahrungsfristen der Augsburger Aktienbank AG (hier in ihrem Markenauftritt netbank) richten sich zum einen nach den gesetzlichen Bestimmungen, zum anderen nach vertraglichen Regelungen.
Grundsätzlich wird nach Interessenten und Kunden unterschieden.
Speicherung von Interessentendaten
- Kreditanfragen speichern bzw. verwahren wir 12 Monate. Die Aufbewahrung leitet sich aus Ihren Datenschutzrechten ab: Da wir auf Basis unserer Anträge eine Schufa-Auskunft einholen, sind wir nachweispflichtig, dass uns hierfür Ihre Zustimmung vorlag - dies wird von der Schufa kontrolliert.
- Unsere Auskunftsanfrage bei der Schufa wird zehn Tage für andere Vertragspartner sichtbar gespeichert und dann automatisch gelöscht, sofern es zu keinem Vertragsabschluß kommt. In einer Selbstauskunft können Sie unsere Anfrage allerdings noch ein volles Jahr sehen.
Kommt es aufgrund Ihrer Anfrage zu einem Vertragsabschluß, so gelten die Aufbewahrungsfristen für Kunden.
Speicherung von Kundendaten
Die Speicherung von Kundendaten bzw. die Aufbewahrung von Kundenunterlagen richtet sich nach dem Löschungsdatum des jeweiligen Kontos/Depots. Grundsätzlich gilt eine Mindestaufbewahrungsfrist von sechs Jahren, für diverse Unterlagen ist jedoch eine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben, z.B. für
- Konto- und Depotvereinbarungen
- Legitimationsunterlagen
- Buchungsbelege und Buchungsanweisungen
netbank Webseiten können Links zu anderen Anbietern enthalten, auf die sich unsere Datenschutz-Grundsätze nicht erstrecken.
Auskünfte über gespeicherte Daten erteilen wir ausschließlich auf schriftliche Anfragen - zu Ihrer eigenen Sicherheit.
Bitte senden Sie uns hierfür einfach einen formlosen (aber unterschriebenen) Brief mit Ihrem Namen, Ihrer Adresse, Ihrem Geburtsdatum und Ihrem Auskunftswunsch.
Unsere Adresse:
netbank
Postfach 102 161
86011 Augsburg
Wir behalten uns ausdrücklich vor, bei nicht eindeutiger Identitätszuordnung einen Identitätsnachweis (i.d.R. PostIdent) anzufordern. Dies soll Ihrer Sicherheit dienen, damit wir keine Auskünfte über Sie an andere Personen geben.
Wenn Sie Fragen zum Thema Datenschutz haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail
Auskünfte aus der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) erhalten Sie direkt bei Ihrer zuständigen Schufa-Geschäftsstelle.
Nein, wenn die Bank die Religionszugehörigkeit nicht kennt, wird auch keine Kirchensteuer auf die Kapitalerträge von der Bank berechnet und abgeführt.
In unseren Online-Formularen fragen wir viele Daten ab, deren Wert für Sie als Kunde nicht immer ersichtlich ist. Aus diesem Grund erläutern wir nachfolgend die Hintergründe zu bestimmten Abfragen.
Giro- und Kreditformulare
- Wohndauer und Voranschrift: Sind für uns zur Abfrage der Schufa notwendig, da dort nicht immer die aktuelle Anschrift gespeichert ist.
- Arbeitgeber und Dauer der Beschäftigung: Sind für uns aufgrund einer evtl. bestehenden Probezeit wichtige Auskünfte bei der automatischen Vorprüfung. Bei der manuellen Nachprüfung fragen wir bei einer Beschäftigungsdauer kleiner als sechs Monate den Ablauf der Probezeit oder einen übergangslosen Arbeitgeberwechsel nach. Der übergangslose Wechsel ersetzt in unserer Kreditprüfung das Ende der Probezeit.
Ist Ihnen der Sinn eines Formularfeldes nicht klar? Senden Sie uns gern eine kurze Mail über den Kontaktbereich, wir nehmen dann eine Erklärung hier mit auf.
Wir müssen eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) erst dann beachten (nach EStG § 44a, Absatz 2, Nr. 2), wenn uns diese vorliegt. Nach dem Gesetzestext beginnt die Wirkung dieser Bescheinigung erst ab Zeitpunkt der Abgabe bei der Bank und nicht mit Ausstelldatum des Finanzamts.
Ja, die Verluste fließen in sogenannte Verlustverrechnungstöpfe ein. Der bisherige Stückzinstopf wird erheblich ausgeweitet und in einen Verlustverrechnungstopf umgewandelt.
Durch den Verlustverrechnungstopf können die Kreditinstitute negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen mit Erträgen aus Kapitalanlagen verrechnen.
Die Bank führt für Steuerpflichtige zwei Arten von Verlusttöpfen:
Allgemeiner Verlusttopf: Negative Kapitaleinnahmen (Wertpapierverluste, gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne) mit Ausnahme von Aktienverlusten fließen bei jeder Bank ab 2009 in den neuen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und werden mit positiven Einnahmen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen) verrechnet. Ein verbleibendes Minus wird auf das Folgejahr vorgetragen.
Aktien-Verlusttopf: Aktienverluste dürfen nur mit Gewinnen verrechnet werden, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen. Ein verbleibender Verlust wird auf das Folgejahr vorgetragen. Wenn keine Aktienverluste vorhanden sind, können Aktiengewinne auch mit den allgemeinen Verlusten verrechnet werden.
Die Verrechnung der Verluste kann direkt mit den bereits gemachten Gewinnen erfolgen. Die Verluste können aber auch mit den nachhinein zugeflossenen Erträgen verrechnet werden.
Der nicht ausgeglichene Verlust wird auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Bescheinigung hierzu aus, der Verlustübertrag entfällt in diesem Fall. Der unwiderrufliche Antrag auf Erteilung der Bescheinigung muss bis zum 15.12. des laufenden Jahres der Bank zugehen.
Nein, es besteht nur die Möglichkeit die Verluste in das kommende Kalenderjahr zu übertragen. Eine Verrechnung mit abgeschlossenen Kalenderjahren ist nicht mehr möglich.
Der Freistellungsauftrag wird erst nach der Berücksichtigung der Verlusttöpfe in Anspruch genommen. Der bereits in Anspruch genommener Freistellungsbetrag kann ebenfalls freigegeben werden, wenn der Kunde Verluste realisiert, die nach der Verlustverrechnung offen bleiben.
Die Augsburger Aktienbank AG (hier in ihrem Markenauftritt netbank) ist gesetzlich verpflichtet ab dem 01.01.2015, den Kirchensteueranteil der kirchensteuerpflichtigen Kunden an das Finanzamt mit abzuführen. Aus diesem Grund fragen wir ab Jahr 2014 jährlich Ihre Konfessionsdaten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie nicht möchten, dass das BZSt Ihre Konfessionsdaten herausgibt, können Sie der Datenweitergabe bis zum 30.06 eines Jahres widersprechen. Senden Sie dazu die Erklärung zum Sperrvermerk bis zum 30.06. eines Jahres direkt an das BZSt.
Wir stellen eine HBCI-PIN/TAN-Schnittstelle (FinTs 3.0) zur Verfügung. HBCI mit Chipkarte unterstützen wir derzeit nicht. Generell können Sie jede Finanzsoftware nutzen, die das HBCI Verfahren über PIN/TAN unterstützt. Die Software muss das indizierte TAN Verfahren (mobileTAN) zulassen, damit der Zugriff möglich ist. Hierzu zählen neben StarMoney auch Quicken und WISO Mein Geld in den aktuellen Versionen. Nähere Informationen, ob die von Ihnen verwendete Software HBCI PIN/TAN mit dem indizierten TAN Verfahren unterstützt, kann Ihnen der Hersteller Ihrer Finanzsoftware mitteilen.
Wichtige Hinweise zur Umstellung von HBCI-Version 2.2 auf FinTS 3.0.
- - Führen Sie vor der Umstellung ein Update Ihrer Software durch.
- - Der Inlandszahlungsverkehr wird nicht mehr unterstützt. Dadurch können Sie Überweisungen, Daueraufträge und Terminüberweisungen nur noch im SEPA-Format einreichen.
- - Übertragungen (Umbuchungen) sind weiterhin von Spar- auf Girokonten möglich. SEPA-Überträge werden derzeit nicht unterstützt.
- - Die neue Adresse für HBCI/FinTS 3.0 ist: https://banking.netbank.de/hbci
Zum Aufruf der PDF-Formulare benötigen Sie eine aktuelle Version des Adobe Acrobat Reader. Sie haben eventuell keine bzw. eine ältere Version auf Ihrem Rechner. Die aktuelle Version können Sie sich unter folgendem Link kostenlos aus dem Internet herunterladen:
Adobe Acrobat Reader
Erscheint die Meldung "Wie möchten Sie mit dieser Datei verfahren?", wennSie auf ein Formular klicken, dann wählen Sie bitte "Die Datei vom aktuellen Ort öffnen".
Wir verwenden zum Empfangen von sicheren E-Mails das Programm PGP.
Den öffentlichen Schlüssel von netbank finden Sie unter:
- Abrufserver : http://pgp.mit.edu/
Verwenden Sie die E-Mail-Adresse pgp@netbank.de als Suchbegriffund senden Sie Ihre verschlüsselte E-Mail an: pgp@netbank.de
Beachten Sie bitte, dass wir über diesen Weg keine Aufträge entgegen nehmen. Aufträge können Sie über die Banking-Anwendung einstellen.
Der Fingerprint zum Überprüfen der Echtheit unseres Zertifikats lautet:
F717 82B2 A129 2DBE 85FA ADFA A465 6189 B973 BA7B
Wir setzen Sicherheitszertifikate und E-Mail-Signaturen ein, um die Kommunikation mit dem Kunden vor dem Ausspionieren durch Unbefugte zu schützen.
Informationen zu unseren Sicherheitszertifikaten erhalten Sie im Bereich Sicherheit.
Sollten Sie die Meldung "Das Sicherheitszertifikat ist abgelaufen" erhalten,überprüfen Sie bitte, ob Ihr Systemdatum richtig eingestellt ist und löschen Sie den Browsercache. Eine andere Ursache für diese Fehlermeldung kann eine veraltete Browserversion sein. Bitte informieren Sie sich von Zeit zu Zeit, ob eine neue Version Ihres Browsers verfügbar ist.
Für die Offline-Kontoverwaltung können Sie generell jede Finanzsoftware verwenden, die das HBCI Verfahren über PIN/TAN unterstützt. Nähere Informationen, ob die von Ihnen verwendete Software HBCI PIN/TAN unterstützt, kann Ihnen der Hersteller Ihres Finanzprogrammes mitteilen.
Weitere Informationen über HBCI finden Sie hier..
Nachdem Sie ein Online-Formular ausgefüllt haben, gelangen Sie zu der Druckübersicht, in der Sie das Formular zum Druck aufbereitet vorfinden.
Achtung! Zum ausdrucken der PDF-Formulare benötigen Sie eine aktuelle Version des Acrobat Readers. Sollten Sie eine Fehlermeldung erhalten, speichern Sie das Formular zunächst über die rechte Maustaste (Ziel/Datei speichern unter)
auf Ihre Festplatte ab. Nachdem Sie alle Formulare gespeichert haben, aktualisieren Sie Ihren Acrobat Reader bitte. Den aktuellen, kostenlosen Acrobat Reader für Ihr Betriebssystem finden Sie hier.
Nach der Aktualisierung können Sie die Formulare dann von Ihrer Festplatte aus öffnen und drucken.
Nach 10 Minuten ohne Eingabe beim Banking erscheint dieser Fehlerhinweis. Sollte der Fehlerhinweis früher auftreten, kann dies z.B. an einem Proxy Cluster oder Ihrem Netzwerk liegen. Dies tritt unter anderem bei Firmen-Proxies auf, die wechselnde IP-Adressen vergeben. Dadurch kann es sein, dass Sie auf unterschiedliche Server geleitet werden, welchen Ihre Sitzungsdaten nicht bekannt sind.
Ausführliche Informationen zum Thema Internet-Sicherheit finden Sie hier.
Unser Banking-Portal kann auf vielen mobilen Geräten verwendet werden. Die verwendete Browsersoftware muss auf jeden Fall HTML mit SSL unterstützen.
Eine Funktionsgarantie für Ihr mobiles Gerät können wir Ihnen aufgrund der Konfigurationsvielfalt leider nicht geben.
Bei dem Anhang "smime.p7s" handelt es sich um unsere digitalen E-Mail-Signatur zur Echtheitsüberprüfung unserer E-Mails. Die Mehrheit der E-Mail Programme sowie Web-Mail Dienste verarbeiten diesen Anhang automatisch und zeigen die Gültigkeit der E-Mail grafisch an. Einige Web-Mail-Dienste zeigen neben der Nachricht "Signatur gültig" zum Beispiel auch die Signatur als Anhang "smime.p7s". Diesen Anhang können Sie ignorieren.
Unseren telefonischen Kundenservice erreichen Sie täglich rund um die Uhr unter:
0821 / 5015 610 oder 0911 5205 5404
Wenn Sie noch nicht netbank Kunde sind, dann wählen Sie:
0821 / 5015 611
Auch per E-Mail sind wir gern für Sie da. Bitte verwenden Sie dazu unser Kontaktformular.
Aktuell bieten wir Ihnen zwei Verfahren an. Zum einen mittels SMS die mobileTAN auf Ihr Handy, zum anderen mittels App (SecureApp) auf dem Smartphone oder Tablet.
Senden Sie uns einfach das ausgefüllte Formular Online-Banking entsperren/neuanfordern/ändern.
Senden Sie uns einfach das ausgefüllte Formular Online-Banking entsperren/neuanfordern/ändern.
Für den Fall, dass Sie netbank online nicht erreichen können, steht Ihnen unser Backup Callcenter für bestimmte Transaktionen zur Verfügung.
Die Telefon-PIN wird Ihnen bei Kontoeröffnung per Post zugesandt. Pro Konto gibt es für jeden Verfügungsberechtigten eine Telefon-PIN.
Folgende Transaktionen können Sie telefonisch durchführen:
- Kontostandabfrage
- Einrichtung von Daueraufträgen
- Durchführung von Überweisungen (bis Euro 10.000,- pro Tag)
- Telegrafische Überweisung
- Order platzieren
Hinweis: Die Telefon-PIN ist nicht identisch mit der Online-PIN.
Unter "Service" / "PIN-Sperre" können Sie im Online-Banking den Zugang selbst sperren, wenn z.B. ein Dritter Kenntnis von Ihrer Online-PIN und Kundenummer hat oder erhalten haben könnte.
Ihren Zugang zum Online-Banking oder das Telefon-Banking können Sie rund um die Uhr unter der Rufnummer 0821 5015 554 sperren lassen.
Wenn Sie die Online-PIN dreimal falsch eingeben haben, wird Ihr Onlinezugang automatisch aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Bestellen Sie einfach mit dem Formular Online-Banking entsperren/neuanfordern/ändern eine neue Online-PIN.
Die mobileTAN und SecureApp können Sie mit einem aktiven Autorisierungsverfahren im Online- Banking beantragen. Sofern Sie noch kein mobileTAN oder SecureApp Verfahren eingerichtet haben und Ihnen kein Freischaltcode vorliegt, können Sie uns telefonisch kontaktieren. Wir werden Ihnen den Freischaltcode per Post zusenden. Weitere Informationen zu den Autorisierungsverfahren finden Sie hier.
Melden Sie sich dazu in Ihrem Banking an. Unter der Rubrik "Service" können Sie Ihr Autorisierungsverfahren verwalten und sich abmelden. Nach Bestätigung der Löschung wird das SecureApp Verfahren für Sie deaktiviert und alle von Ihnen aktivierten Geräte werden gelöscht.
Ja, das können Sie.
Die Anleitungen für die SecureApp finden Sie hier.
Wenn Sie die SecureApp auch unterwegs nutzen möchten und Ihnen kein WLAN-Zugang zur Verfügung steht, dann ist es zwingend erforderlich, dass die mobilen Daten Ihres Endgeräts angeschaltet sind.
Ja, eine installierte SecureApp auf einem Endgerät kann von mehreren Nutzern verwendet werden. Die Zuweisung zum Banking erfolgt über die Benutzerkennung.
Die SecureApp steht derzeit für mobile Endgeräte für Android und iOS zur Verfügung. Das Installieren auf einem Desktop PC oder auf anderen Systemen ist aktuell nicht möglich.
Loggen Sie sich dazu in Ihrem Banking ein und halten das mobile Endgerät mit installierter und freigeschalteter netbank SecureApp bereit.
Immer dann, wenn Sie eine Überweisung oder einen anderen TAN-pflichtigen Auftrag im Banking bestätigen, haben Sie die Wahl zwischen den für Sie freigeschalteten TAN-Verfahren.
Haben Sie alle Transaktionsdaten im Banking erfasst, wählen Sie im nächsten Schritt die SecureApp zur Freigabe aus.
Sind für Sie mehrere Geräte für die SecureApp freigeschaltet, können Sie für die Transaktion eines der Geräte auswählen. Durch den Klick auf „Weiter“ wird die Transaktion angestoßen. Auf Ihrem mobilen Endgerät erhalten Sie eine Benachrichtigung, welche Sie zur Freigabe der Transaktion auffordert. Sie haben fünf Minuten Zeit für die Freigabe bzw. Stornierung der Transaktion. In der SecureApp melden Sie sich zuerst mit Ihrer Benutzerkennung und mit dem selbstvergebenen Passwort an. Sie erhalten einen Bildschirm zur Transaktionsfreigabe auf Ihrem mobilen Endgerät. Nach erfolgreicher Freigabe der Transaktion wird Ihnen die Transaktion im Banking bestätigt.
Sie haben fünf Minuten Zeit, um Ihre Transaktion freizugeben. Vergehen die fünf Minuten ohne Aktivität auf dem mobilen Endgerät, wird die Transaktion abgebrochen.
Bei der Installation der SecureApp auf Android-Endgeräten wird eine Zugriffsberechtigung auf Kontakte, Telefonlisten oder SD-Karten gefordert. Diese Zugriffsberechtigungen sind Bestandteil der App-Sicherheit und werden für die Bildung des digitalen Fingerabdrucks genutzt, welcher die Manipulation oder das Kopieren der SecureApp verhindert.
Folgende Transaktionen sind bei der Autorisierung per mobileTAN ab 01.01.20 entgeltpflichtig (0,12 €/SMS):
- Anlage einer Überweisung bzw. Termin-Überweisung
- Änderung/Löschung einer Termin-Überweisung
- Anlage/Änderung/Löschung eines Dauerauftrags
- Widerruf einer Lastschrift
- Anlage/Änderung/Löschung einer Order
- Anlage/Änderung/Löschung eines Sparplans
Alternativ bieten wir Ihnen unsere kostenlose netbank SecureApp als Autorisierungsverfahren an.
Versand einer mobileTAN per SMS: Wird nur erhoben, wenn die TAN vom Kunden oder seinem Vertreter angefordert und der Auftrag mit dieser bereitgestellten TAN erteilt worden ist und dieser Auftrag der Bank zugegangen und erfolgreich ausgeführt ist.
Sie haben 90 Sekunden, um Ihre Transaktion freizugeben. Vergehen die 90 Sekunden ohne Aktivität auf dem mobilen Endgerät, wird die Transaktion abgebrochen.
So erreichen Sie netbank bei Zugangsstörungen:
- Backup Callcenter (Persönlicher Kontakt)
Telefonnummer 0821 / 5015 610 Konto
Wir sind täglich rund um die Uhr persönlich für Sie da.
Telefonnummer 0821 / 5015-480 Depot (zu den jeweiligen Börsenzeiten)
Unser BIC wurde zum 4.12.2017 auf AUGBDE71NET umgestellt Der alte BIC GENODEF1S15 bleibt aber übgergangsweise noch eine Weile gültig. Für Überweisungen von und auf Ihr Konto benötigen Sie im SEPA Zahlungsraum nur die IBAN. Verwenden Sie ab 4.12.2017 bis auf Weiteres für Lastschrifteinzüge und Zahlungsverbindungen ausschließlich der neue BIC AUGBDE71NET. Dies ist insbesondere bei der Hinterlegung von Zahlungsverbindungen (z. B. bei ebay oder Amazon) oder für die Einreichung von Lastschriften (z. B. für die Bezahlung von Telefon, Gas, Wasser, Strom) und für Überweisungen an das netbank-Konto erforderlich. Wir werden Sie rechtzeitig über eine BIC-Umstellung informieren.
Sie können die Kontoauszüge wie gewohnt im elektronischen Postfach des neuen Online-Bankings einsehen. Sie können rückwirkend auf 2 Jahre zurückgreifen. Weitere Kontoauszüge aus Vorjahren bitten wir Sie zu beauftragen.
Für die Nutzung von HBCI können die Verfahren mobileTAN (z. T. kostenpflichtig) sowie unsere netbank SecureApp eingesetzt werden.
- Anlage Überweisung/Termin-Überweisung
- Änderung Termin-Überweisung
- Löschung Termin-Überweisung
- Anlage Dauerauftrag
- Änderung Dauerauftrag
- Löschung Dauerauftrag
- Widerruf Lastschrift
- Anlage Order
- Änderung Order
- Löschung Order
- Anlage Sparplan
- Änderung Sparplan
- Löschung Sparplan
netbank Kunden können Sie bundesweit, europaweit und weltweit mit der Mastercard an allen Geldautomaten, die die Mastercard akzeptieren, Bargeld verfügen.
Dabei ist eine Verfügung mit der netbank Mastercard Debit 2 x pro Monat frei (alle weiteren Verfügungen 3,50 EUR). Mit der netbank Mastercard Premium können 3 x pro Monat die Geldautomaten kostenlos nutzen (alle weiteren Verfügungen 3,50 EUR). Beachten Sie bitte Ihr jeweiliges Kartenlimit.
Alle Informationen rund um Bargeldein- und Bargeldauszahlungen (Privat- und Geschäftskunden) sowie zu Preisen finden Sie in Ihrem Online-Banking im Bereich Produkte.
Weitere Fragen beantworten wir Ihnen in Ihrem Online-Banking im Bereich FAQ > Service > Bargeldservice.
Bei wichtigen Terminaufträgen raten wir Ihnen zu einer (kostenpflichtigen) telegrafischen Überweisung, bei der eine gleichtägige Gutschrift bei der Empfängerbank garantiert wird. Bitte geben Sie diese bis spätestens 10:20 Uhr telefonisch über unser Backup CallCenter auf und teilen Sie uns alle notwendigen Daten mit (Zahlungsempfänger, Name des Kreditinstitutes, Betrag, Währung, Bankleitzahl, Kontonummer). Die aktuellen Preise finden Sie in unserem Preis und Leistungsverzeichnis / Kapitel B.
EU-Überweisungen und Auslandsüberweisungen können aus Sicherheitsgründen telefonisch nicht aufgegeben werden. Somit ist eine telegrafische Überweisung nicht möglich!
Bitte schicken Sie die einzulösenden Schecks zusammen mit dem entsprechenden Formularen für Scheckeinreichungen (Inlands- oder Auslandsschecks) an unsere Postadresse: netbank, Postfach 102 161, 86011 Augsburg.
Bitte beachten Sie, dass Orderscheckvordrucke (roter Streifen am rechten Rand)und Auslandsschecks immer auf der Rückseite von dem Empfänger, der auf dem Scheck genannt wird, unterschrieben werden müssen.
Ist der Empfänger nicht der Kontoinhaber, müssen sowohl Empfänger als auch der Kontoinhaber auf der Rückseite unterschreiben (Indossamentenkette).
Überweisungen, die Sie im Online-Banking erteilen, werden durch PIN und ein Transaktionsfreigabeverfahren (mobileTAN, SecureApp) von Ihnen autorisiert. Ein Widerruf oder eine Stornierung der Überweisungsaufträge ist nur bis zur Annahme des Auftrages durch uns möglich. Dies können Sie im Online-Banking in der linken Navigationsliste unter "Überweisungsliste" einsehen.
Sollte Ihre Überweisung hier nicht mehr zu sehen sein, ist sie in der Regel bereits angenommen und ausgeführt. Nach dem Zahlungsverkehrsrecht, welches auf Grundlage der Vorgaben des EU-Verbraucherministeriums im Jahr 2009 für alle Banken in Europa eingeführt wurde, können angenommene oder ausgeführte Überweisungen nicht mehr storniert werden.
Wir sind somit auf das Wohlwollen und die Mithilfe der Empfängerbank und des Empfängers angewiesen. Gerne versuchen wir für Sie (ohne Gewähr) auf ausdrücklichen Wunsch von Ihnen das Geld beim Empfänger zurückzuholen.
Bitte stellen Sie uns hierzu einen Auftrag über "Mitteilung an die Bank" aus Ihrem Online-Banking. Für diese Bemühungen erlauben wir uns ein Entgelt zu nehmen. Dieses finden Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis der Augsburger Aktienbank AG (hier in ihrem Markenauftritt netbank) unter Kapitel B Absatz II "Überweisungsverkehr" Punkt e) "Sonstige Entgelte".
Falls Sie einen höheren Betrag online überweisen möchten, schreiben Sie uns bitte 2 Tage vor dem Überweisungstermin eine per TAN unterzeichnete Mitteilung. Diese finden Sie im Online-Banking unter "Service"/ "Mitteilung". Wir erhöhen dann einmalig das Verfügungslimit (Kontodeckung bzw. eingeräumte Kreditlinie vorausgesetzt).
Alternativ nutzen Sie das Formular Limitänderung für Überweisungen. Bitte senden Sie uns das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu.
Eine Überweisung in ein anderes Land, das ebenfalls den Euro als Währung hat, können Sie in Ihrem Online-Banking durchführen.
Sie können täglich bis zu 12.500 Euro überweisen. Wünschen Sie ein anderes Überweisungslimit, dann teilen Sie uns das bitte per Formular mit.
Für EURO-Überweisungen ab 50.000 Euro bzw. für Überweisungen in Länder, die eine andere Währung als den Euro haben, verwenden Sie bitte das Formular Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr.
Die aktuellen Preise finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
Der SWIFT-Code (in den USA auch als ABA Code bezeichnet) von netbank lautet: AUGBDE71NET. Dieser wird bei Auslandszahlungen benötigt.
Sie haben die Möglichkeit, im Online-Banking über den Menüpunkt "Lastschriftrückgabe", alle Buchungen anzeigen zu lassen, die Sie stornieren können. Die Rückgabe der Lastschrift erfolgt mit TAN-Bestätigung. Der stornierte Betrag wird Ihnen als Gutschrift sofort in Ihren Kontoumsätzen angezeigt. Buchungen, die nicht in dieser Liste angezeigt werden, können auch nicht storniert werden.
Lastschriften können 8 Wochen nach Buchung ohne Angabe von Gründen storniert werden. Dies können Sie im Online-Banking selbst vornehmen.
Sollten Sie nach dieser Frist eine von Ihnen „nicht“ autorisierte Lastschriftbuchung auf Ihrem Konto feststellen, wenden Sie sich bitte mittels Kontaktformular im Online-Banking an uns. Nicht autorisierte Lastschriften können max. bis 13 Monate nach Buchung reklamiert werden (BGH 676b Abs. 2).
Nein. Wir führen kein Lastschriftverfahren durch.
Unter Vorabankündigung (Pre-Notification) ist jede Mitteilung des Zahlungsempfängers (z.B. Rechnung, Police, Vertrag oder Kontoeröffnungsbestätigung) zu verstehen, die den Zahler informiert, wann und in welcher Höhe der Einzug erfolgt. Der Zahler kann mit diesen Informationen für die entsprechende Kontodeckung sorgen.
- Online bis EUR 50.000,00 pro Tag
- Per Callcenter mit Telefon-PIN bis EUR 10.000,00 pro Tag
Gerne passen wir das Limit nach Ihren Wünschen an. Nutzen Sie bitte dazu die entsprechenden Formulare in unserem Formular-Center .
Bitte senden Sie uns für die Schecksperre eine per TAN unterzeichnete Mitteilung im Banking oder ein Auftragsschreiben mit Unterschrift an unsere Postadresse: netbank, Postfach 102 161, 86011 Augsburg.
Die Schecksperre ist ein halbes Jahr gültig. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Sperre für ein weiteres 1/2 Jahr erneuern.
Die Preise entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis auf unserer Homepage unter "Konditionen".
Bitte beachten Sie: Jeder Diebstahl muss bei der Polizei angezeigt werden.
Im Schadensfall erhalten Sie von uns eine Schadensmeldung zugeschickt, die Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben mit Angabe des Aktenzeichens der polizeilichen Anzeige an netbank zurücksenden. Die Schadensmeldung benötigt die Versicherung zur Regulierung des Schadens.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass weder die girocard, noch die Scheckvordrucke unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden dürfen. Im Falle des Missbrauchs wäre dann eine Schadenübernahme ausgeschlossen.
Wir schreiben einen auf ein inländisches Kreditinstitut gezogenen Scheck "Eingang vorbehalten" auf Ihrem Girokonto gut.
Bitte beachten Sie, dass Sie über den Scheck i.d.R. erst 9 Tage nach Gutschrift verfügen können.
Schecks, welche auf ein ausländisches Institut gezogen sind, schreiben wir regelmäßig nach Eingang des Gegenwertes in unserem Hause unter Beachtung der Vorlege- und Rückgabefristen Ihrem Konto gut. Bitte beachten Sie, dass dies durchaus mehrere Wochen dauern kann. Die Schecks müssen in der Regel an das bezogene Institut gesandt werden, woraufhin dieses den Gegenwert überweist.
SEPA ist eine Abkürzung für Single Euro Payments Area. Ein neuer europäischer Standard, der das bargeldlose Zahlen über Ländergrenzen hinweg genauso einfach, sicher und effizient werden lässt wie innerhalb Deutschlands.
Bitte schicken Sie die einzulösenden Schecks zusammen mit dem entsprechenden Formularen für Scheckeinreichungen ( Inlands- oder Auslandsschecks) an unsere Postadresse: netbank, Postfach 102 161, 86011 Augsburg.
Bitte beachten Sie, dass Orderscheckvordrucke (roter Streifen am rechten Rand) und Auslandsschecks immer auf der Rückseite von dem Empfänger, der auf dem Scheck genannt wird, unterschrieben werden müssen.
Ist der Empfänger nicht der Kontoinhaber, müssen sowohl Empfänger als auch der Kontoinhaber auf der Rückseite unterschreiben (Indossamentenkette).
Nein. Der angezeigte Kontostand berücksichtigt nicht die Wertstellung der Buchungen. Dies bedeutet, dass der als Kontostand angezeigte Betrag nicht zwingend dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Betrag entsprechen muss. Somit können bei Verfügungen möglicherweise Zinsen für die Inanspruchnahme einer eingeräumten oder geduldeten Kontoüberziehung anfallen.
Buchungen werden an ihren Geschäftstagen und zu ihren Geschäftszeiten bewirkt. Diese sind im Preis und Leistungsverzeichnis der Augsburger Aktienbank AG (hier in ihrem Markenauftritt netbank) dokumentiert.
Ferner ist zwischen netbank-internen und externen Buchungen zu unterscheiden.
Interne Buchungen (von einem auf das andere netbank Girokonto) werden zeitnah laufend an den Geschäfstagen ausgeführt.
Buchungen an externe Konten werden an den Geschäftstagen der netbank bewirkt. Die Regeln hierfür finden Sie unter Auszug aus dem 'Preis- und Leistungsverzeichnis' zu unseren Ausführungsfristen, Annahmefristen und Geschäftstage im Zahlungsverkehr
Mit dem SEPA-Lastschriftverfahren können Gelder von Konten im gesamten EU-Binnenmarkt eingezogen werden. Die Lastschriften haben einen festen Fälligkeitstermin. Als Identifizierung der Bankverbindungen dienen IBAN und BIC. Zusätzlich kommen eine Gläubiger-ID und eine Mandatsreferenznummer hinzu anhand der Zahlungsempfänger und der Zweck des Einzugs durch Sie identifiziert werden kann. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften gelten im gesamten EU-Binnenmarkt einheitliche Regeln.
Sollte ein neues Mandat (ehemals Einzugsermächtigung) erforderlich sein, erhalten Sie das Formular "SEPA-Lastschriftmandat" vom Zahlungsempfänger (z.B. dem Energieversorger). Dieses bitte ausfüllen und unterschrieben an den Zahlungsempfänger zurücksenden.
- SEPA-Überweisungen können nach der Bestätigung durch Eingabe einer gültigen TAN nicht mehr verändert oder gar storniert werden. Bitte gehen Sie deshalb beim Ausfüllen des Formulars besonders sorgfältig vor.
- Für Überweisungen innerhalb Deutschlands benötigen Sie ebenfalls die Bankverbindung in Form von IBAN und BIC. Sollten Ihnen die Daten nicht vorliegen können Sie auch die Funktion "Überweisung" nutzen, um wie gewohnt eine Überweisung zu tätigen.
Falls das Online-Banking nicht funktioniert, können Sie uns Ihren Auftrag auch schriftlich per Post oder Faxauftrag erteilen. Dazu nutzen Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formular-Center.
Bitte beachten Sie hierbei die Bedingungen der Entgeltregelung "Entgeltteilung" (SHA = shared) und fügen Sie der Überweisung bitte Ihre eigene IBAN hinzu, um ggf. Rücküberweisungen zu erleichtern.
EU-Standardüberweisung/ SEPA-Überweisung ab 50.000,- Euro in andere EU Staaten
Für Zahlungen in die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum für Beträge ab 50.000 Euro kann die SEPA-Überweisung aus dem Online-Banking nicht genutzt werden. Daher verwenden Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formularcenter.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es unterschrieben per Post oder Faxauftrag an uns zurück. Wir erledigen für Sie alle weiteren Formalitäten.
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:
- SEPA-Überweisungen über 50.000,- Euro unterliegen der Bepreisung aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis
- Bitte beachten Sie die Auswirkungen Ihrer Entscheidung bezüglich der Gebührenregelung 'Our' / 'Ben' / 'Share' (siehe Hinweis)
- Für eine Auslandsüberweisung in die EU-Mitgliedsstaaten ab 1.000,- Euro ist die Angabe einer mobilen TAN erforderlich.
Hier finden Sie die Länderliste:EU-Mitgliedstaaten .
Hinweis:
'Our' Alle Entgelte zu lasten des Auftraggebers
'Ben' Alle Entgelte zu lasten des Empfängers
'Share' Jeder bezahlt die Entgelte des eigenen Instituts
Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut im Ausland und durch das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Bei OUR-Überweisungen kann es zu Nachbelastungen von Gebühren der ausländischen Banken kommen, wenn es sich um keinen EU- oder EWR-Staat handelt.
Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung.
Mit dem Lastschriftmandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, Einzüge von dem Konto des Zahlers auszuführen. Gleichzeitig wird die Bank des Zahlers autorisiert, dem Konto des Zahlers den Einzugsbetrag zu belasten. Jede Lastschriftbuchung wird mit einer eindeutigen Mandatsreferenznummer versehen sein.
Die Mandatsreferenznummer ist ein vom Zahlungsempfänger individuell vergebenes Kennzeichen eines Mandats (z.B. Kundennummer) und verhilft in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer zu dessen eindeutiger Identifizierung der Lastschriftbuchung.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige Kennzeichnung des Zahlungsempfängers (Gläubiger) und ist im gesamten SEPA-Raum gültig. Sie finden die Gläubiger-Identifikationsnummer bei jeder "SEPA-Buchung" im Verwendungszweck auf Ihren Kontoauszügen, auf allen Korrespondenzen auf denen eine Buchung angekündigt wird und zusätzlich auf dem Mandat.
Nein, für bestehende Lastschrifteinzüge zu Lasten Ihres Referenzkontos (Sparpläne, Kreditraten) wird kein neues SEPA-Lastschriftmandat benötigt.
Die IBAN und BIC wird Ihnen automatisch im Online-Banking für Ihre Geldanlage angezeigt.
Ab 12.09.2019 müssen Aufträge per Online-Banking mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren autorisiert werden. Dazu stehen drei Faktoren aus den Kategorien Wissen (z. B. PIN für Online-Banking), Besitz (z. B. Smartphone) und Persönliches (z. B. Fingerabdruck) zur Verfügung.
Hintergrund ist die EU-Richtlinie PSD2 (Payment Service Directive 2), die den Zahlungsverkehr im Internet noch sicherer machen soll.
21.08.2020
Anpassung der Darstellungsweise von Links in den Response-Objekten. Diese entspricht jetzt der Berlin Group Vorgabe. Diese Anpassung wird zum 21.11.2020 vorgenommen.
21.08.2020
Die Abfrage von Kontoumsätzen älter 90 Tagen erfordert ab dem 21.11.2020 eine starke Kundenauthentifizierung (SCA). Dafür wird die Transaction History API aktiviert (siehe Swagger-Dokumenation). Diese Anpassung wird zum 21.11.2020 vorgenommen.
Der Anwendungsbereich umfasst alle Online-Zugriffe auf Konten und sensible Daten sowie elektronische Zahlungsaufträge. Hier müssen Sie sich künftig separat authentifizieren:
- Beim erstmaligen Einloggen ins Online-Banking oder wenn die letzte Authentifizierung mehr als 90 Tage zurückliegt
- Zugriff auf Kontoumsätze, die älter als 90 Tage sind
- Zugriff auf Kundendaten (sensible Daten)
- Zugriff auf Steuerdaten (sensible Daten)
- Zugriff auf das ePostfach (sensible Daten)
Erfolgt ein Online-Banking-Login ohne die geforderte starke Kundenauthentifizierung, werden nur eingeschränkte Kontoinformationen angezeigt und die gesperrten Bereiche sind mit einem Schloss gekennzeichnet.
Bei Klick auf einen gesperrten Bereich werden Sie zur Eingabe einer mTAN bzw. zur Freigabe per SecureApp aufgefordert. Ist die starke Kundenauthentifizierung erfolgt, werden alle gesperrten Bereiche bis zum Ende der Banking-Session für Sie freigeschaltet.
Sollten Sie derzeit über kein aktives Autorisierungsverfahren (mobileTAN, SecureApp) verfügen, Ihnen jedoch Ihre Telefon-PIN vorliegen, dann rufen Sie uns unter der Nummer 0821 5015 610 an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für die folgenden drei Fälle stellen wir Ihnen komfortable Ausnahmen von der starken Kundenauthentifizierung zur Verfügung:
- Daueraufträge
Für die Ausführung von wiederkehrenden Zahlungen mit demselben Betrag und demselben Zahlungsempfänger als Dauerauftrag wird keine Autorisierung gefordert. Eine starke Kundenauthentifizierung wird hier nur bei der Neuanlage bzw. der Änderung eines Dauerauftrags fällig.
- Zahlungsaufträge an eigene Konten
Bei Umbuchungen wird auf eine starke Kundenauthentifizierung verzichtet, wenn es sich bei Auftraggeber und Zahlungsempfänger einer Überweisung um dieselbe natürliche oder juristische Person handelt.
- Zahlungsaufträge an vertrauenswürdige Empfänger
Sie können beliebige Zahlungsempfänger im Bereich der Vorlagen oder am Ende eines Zahlungsauftrags als „vertrauenswürdige Empfänger“ definieren. Zahlungsaufträge an diese Empfänger sind dann ohne Autorisierung (mTAN, SecureApp) möglich.
Unsere Schnittstelle ermöglicht Ihnen den Zugriff auf Ihre Konten & Depots über spezielle HBCI-Software. Generell können Sie jede Finanzsoftware nutzen, die HBCI-Verfahren über PIN/TAN unterstützt. Die Software muss das mobileTAN - bzw. SecureApp-Verfahren zulassen, damit der Zugriff möglich ist. Hierzu zählen neben StarMoney auch Quicken und WISO Mein Geld in den aktuellen Versionen. Nähere Informationen, ob die von Ihnen verwendete Software HBCI mit den genannten Sicherheitsmedien unterstützt, kann Ihnen der Hersteller Ihrer Finanzsoftware mitteilen.
Nutzungshinweise:
Wenn Sie bereits Nutzer des netbank Online-Bankings sind, benötigen Sie keine neuen Zugangsdaten. Sie können Ihre derzeit genutzte Online-PIN sowie die mobileTAN oder netbank SecureApp unverändert weiter benutzen.
Die App können Sie hier herunterladen.
Mit Der App können Sie z.B. Ihre Kartenumsätze einsehen, verschiedene Sicherheitseinstellungen vornehmen und ab 01.10.2018 bequem 3D-Secure-Zahlungen freigeben.
Die Nutzung der VIMpay-App ist kostenlos.
Mit Einführung der Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2) haben Kontoinhaber den gesetzlichen Anspruch erhalten mittels eines Drittdienstleisters auf Zahlungskonten zuzugreifen. Zu diesem Zweck stellt die Bank eine Schnittstelle für den Zugriff von Drittdienstleistern ab dem 14.09.2019 zur Verfügung. Voraussetzung für den Zugriff auf Zahlungskonten ist, dass sich der Drittdienstleister bei der kontoführenden Bank als zugelassener Drittdienstleister ausweist und der Kontoinhaber sich mittels einer starken Kundenauthentifizierung legitimiert. Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem jeweiligen Ansprechpartner.
Bitte beachten Sie, dass sowohl für die produktive Schnittstelle als auch für die Testumgebung ein gültiges Zertifikat benötigen, dass Sie als Drittdienstleister ausweist. Eine weitere Registrierung ist nicht erforderlich.
Der Aufruf der Schnittstelle erfolgt unter folgendem Link:
Schnittstelle für den Zugriff von Drittdienstleistern
Die bereitgestellte Testumgebung beinhaltet keine Echtdaten der Bankkunden. Der Zugriff auf die Testumgebung für Drittdienstleister wird unter folgenden Verlinkungen zur Verfügung gestellt:
Bei technischen Anfragen bezüglich der Schnittstelle kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail Adresse: xs2a-support@aab.de.