Sonderleistungen

Vorwort

Die netbank AG gestaltet die Zinsen für Einlagen und Kredite marktgerecht und ist mit ihren Konditionen günstiger als vergleichbare Angebote. Darüber hinaus berechnet die netbank AG für die Kontoführung und die Dienstleistungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr grundsätzlich keine Kosten. Dieser Grundsatz für die Geschäftstätigkeit der netbank AG wird durch die Berechnung von Kosten für Sonderleistungen nicht verletzt. Es handelt sich hierbei um Sonderleistungen, die

- in dem Verhalten des Kunden ihre Ursache haben, z.B. vertragswidriges Verhalten, oder

- den Umfang üblicher Bankdienstleistungen, z.B. durch umfangreiche oder ausgefallene Sonderwünsche, übersteigen.

Da diese Sonderleistungen stets nur von einer Minderheit gefordert werden bzw. für eine Minderheit erforderlich sind, würde eine kostenfreie Durchführung dieser Sonderleistungen eine Benachteiligung der Mehrheit der Kunden darstellen.

Ein Anspruch auf Gebühren- und Provisionsforderungen für Dienst- und sonstige Leistungen steht der Bank u. a. aus den §§ 612, 632, 653, 670, 675 und 689 BGB sowie 354 Abs. 1 und 396 HGB zu. Auch für die im Folgenden nicht aufgeführten Leistungen kann die Bank ein angemessenes Entgelt berechnen. Daneben trägt der Kunde alle durch ihn entstandenen Auslagen und Nebenkosten (z.B. Porto), die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung entstehen.

Die Preise für Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft entnehmen Sie bitte dem Preisaushang.

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