Auszug aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“
Auszug aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu unseren Ausführungsfristen, Annahmefristen und Geschäftstage im Zahlungsverkehr
(Geltung ab 1.November 2009)
I. Geschäftstage der netbank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb
unterhalten. Die netbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt:
| Zahlungsvorgang | Geschäftstage | ||
|---|---|---|---|
Überweisung |
An allen Werktagen außer: – Sonnabende und Sonntage – 24. und 31. Dezember – Bundeseinheitliche Feiertage – Sowie 3 Werktage vor dem 31.Dezember |
||
Zahlungen aus Lastschriften an den Zahlungsempfänger |
An allen Werktagen außer: – Sonnabende und Sonntage – 24. und 31. Dezember – Bundeseinheitliche Feiertage – Sowie 3 Werktage vor dem 31.Dezember |
||
Zahlungen der Bank aus Zahlungskartenverfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger:
|
An allen Werktagen außer: – Sonnabende und Sonntage – 24. und 31. Dezember – Bundeseinheitliche Feiertage – Sowie 3 Werktage vor dem 31.Dezember |
II. Überweisungen
a. Annahmefrist(en) für Überweisungsaufträge
|
b. Ausführungsfristen für Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen2
Die netbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
Überweisungsaufträge in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag3 |
– max. 3 Geschäftstage. Bei SEPA-Überweisung 2 Geschäftstage. – ab dem 1.1.2012 ein Geschäftstag.max.1 Geschäftstag |
||
Beleghafter Überweisungsauftrag |
– max. 4 Geschäftstage. Bei SEPA-Überweisung 2 Geschäftstage. – ab dem 1.1.2012 max. zwei Geschäftstage |
||
SEPA-Überweisungsauftrag 4 Voraussetzungen:
|
– max. 2 Geschäftstage – ab dem 1.1.2012 ein Geschäftstag |
Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag8 |
– max. 4 Geschäftstage |
Beleghafter Überweisungsauftrag |
– max. 4 Geschäftstage |
III. Lastschriften
Ausführungsfristen für Zahlungen aus Abbuchungsauftragslastschriften, SEPA Basislastschriften an den Zahlungsempfänger
Die netbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag beim
Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht
IV. Girocard
Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus Girocard-Verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger
Die netbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht:
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) |
– max. 3 Geschäftstage – ab dem 1.1.2012 von max. 1 Geschäftstag |
Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro |
– max. 3 Geschäftstage – ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag |
Kartenzahlungen außerhalb des EWR |
– Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. |
V. Mastercard
Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus MasterCard-Verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger
Die netbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht:
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) |
– max. 3 Geschäftstage – ab dem 1.1.2012 von max. 1 Geschäftstag |
Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro
|
– max. 3 Geschäftstage – ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag |
Kartenzahlungen außerhalb des EWR |
– Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. |
1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit die
EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland,Griechenland, Irland, Italien,Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und
die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island.
2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
3 Dies sind Überweisungsaufträge, die per Online-Banking, Datenfernübertragung, Telefon-Banking, Datenträgeraustausch und Selbstbedienungsterminal erteilt werden.
4 Die Bank nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren teil, wonach die Überweisungsausführungsfrist maximal zwei Bankgeschäftstage beträgt. SEPA steht für den einheitlichen
Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area). Die angegebene Ausführungsfrist setzt aber voraus, dass auch das Kreditinstitut des Begünstigten am SEPA-Überweisungsverfahren teilnimmt.
Nähere Informationen erteilt die Bank auf Nachfrage.
5 IBAN ist die Abkürzung für "International Bank Account Number" (= internationale Kontonummer).
6 BIC ist die Abkürzung für "Bank Identifier Code" (= Bankidentifikationscode).
