Auszug aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“

Auszug aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu unseren Ausführungsfristen, Annahmefristen und Geschäftstage  im Zahlungsverkehr 

(Geltung ab 1.November 2009)

I. Geschäftstage der netbank

Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die netbank unterhält den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb wie folgt:

Zahlungsvorgang Geschäftstage
Überweisung
An allen Werktagen außer:
– Sonnabende und Sonntage
– 24. und 31. Dezember
– Bundeseinheitliche Feiertage
– Sowie 3 Werktage vor dem 31.Dezember
Zahlungen aus Lastschriften an den Zahlungsempfänger
An allen Werktagen außer:
– Sonnabende und Sonntage
– 24. und 31. Dezember
– Bundeseinheitliche Feiertage
– Sowie 3 Werktage vor dem 31.Dezember
Zahlungen der Bank aus Zahlungskartenverfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger:
  • Ec-Karte (girocard) 
  • MasterCard
An allen Werktagen außer:
– Sonnabende und Sonntage
– 24. und 31. Dezember
– Bundeseinheitliche Feiertage
– Sowie 3 Werktage vor dem 31.Dezember

II. Überweisungen

a. Annahmefrist(en) für Überweisungsaufträge

  • beleglose Aufträge 19:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank
  • beleghafte Aufträge 15:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank
  • beleglose SEPA Überweisungsauftrag 19:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank
  • beleghafte SEPA Überweisungsauftrag 15:00 Uhr an Geschäftstagen der Bank

b. Ausführungsfristen für Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums1 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen2

Die netbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:


Überweisungsaufträge in Euro


Belegloser Überweisungsauftrag3
– max. 3 Geschäftstage. Bei SEPA-Überweisung 2 Geschäftstage.
– ab dem 1.1.2012 ein Geschäftstag.max.1 Geschäftstag
Beleghafter Überweisungsauftrag
– max. 4 Geschäftstage. Bei SEPA-Überweisung 2 Geschäftstage.
– ab dem 1.1.2012 max. zwei Geschäftstage
SEPA-Überweisungsauftrag 4
Voraussetzungen:
  • Der Überweisende hat IBAN5 des Zahlungsempfängers und  den BIC6 des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers angegeben.
  • Das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren7 teil.
– max. 2 Geschäftstage
– ab dem 1.1.2012 ein Geschäftstag


Überweisungsaufträge in anderen EWR-Währungen

Belegloser Überweisungsauftrag8
– max. 4 Geschäftstage
Beleghafter Überweisungsauftrag
– max. 4 Geschäftstage

III. Lastschriften

Ausführungsfristen für Zahlungen aus Abbuchungsauftragslastschriften, SEPA Basislastschriften an den Zahlungsempfänger

Die netbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. 3 Geschäftstagen, ab dem 1.1.2012 innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht


IV. Girocard

Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus Girocard-Verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger

Die netbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht:

Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
– max. 3 Geschäftstage
– ab dem 1.1.2012 von max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro
– max. 3 Geschäftstage
– ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlungen außerhalb des EWR
– Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.

V. Mastercard

Ausführungsfrist für Zahlungen der Bank aus MasterCard-Verfügungen des Kunden an den Zahlungsempfänger

Die netbank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag spätestens innerhalb folgender Fristen beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht:

Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
– max. 3 Geschäftstage
– ab dem 1.1.2012 von max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlungen innerhalb des EWR in anderen EWR-Währungen als Euro

– max. 3 Geschäftstage
– ab dem 1.1.2012 max. 1 Geschäftstag
Kartenzahlungen außerhalb des EWR
– Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.



1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören derzeit die

EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland,Griechenland, Irland, Italien,Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und

die Länder Liechtenstein, Norwegen und Island.

2 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Litauischer Litas, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Slowakische Krone, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

3 Dies sind Überweisungsaufträge, die per Online-Banking, Datenfernübertragung, Telefon-Banking, Datenträgeraustausch und Selbstbedienungsterminal erteilt werden.

4 Die Bank nimmt am SEPA-Überweisungsverfahren teil, wonach die Überweisungsausführungsfrist maximal zwei Bankgeschäftstage beträgt. SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area). Die angegebene Ausführungsfrist setzt aber voraus, dass auch das Kreditinstitut des Begünstigten am SEPA-Überweisungsverfahren teilnimmt. Nähere Informationen erteilt die Bank auf Nachfrage.

5 IBAN ist die Abkürzung für "International Bank Account Number" (= internationale Kontonummer).

6 BIC ist die Abkürzung für "Bank Identifier Code" (= Bankidentifikationscode).

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