4%* Guthabenszins
* Der Bausparer kann eine ab Vertragsbeginn rückwirkende Höherverzinsung beantragen, wenn das Guthaben 40,0 % der Bausparsumme beträgt. Die Verzinsung erhöht sich, wenn das Guthaben ab Beantragung 40,0 % der Bausparsumme nicht unterschreitet und der Antrag mindestens 12 Monate vor dem Auszahlungstermin gestellt wurde. Bei mindestens 7 Jahren Laufzeit, Zuteilung und Darlehensverzicht. Nicht bei Vertragsänderungen, Vor- und Zwischenfinanzierungen und Abtretungen. Abhängig von der Umlaufrendite am 15.12. des vorausgegangenen Kalenderjahres wird die Gesamtverzinsung jährlich neu festgesetzt und endet nach 8 Jahren. Sie kann 1,0 % bis 4,0 % betragen. Die Umlaufrendite ist eine durchschnittliche Rendite festverzinslicher Wertpapiere, die regelmäßig von der Bundesbank ermittelt wird.