No-Risk

Die netbank haftet bei Schäden durch missbräuchliche Kontoverfügung, es sei denn, sie kann grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Anders als bei den meisten anderen Banken liegt die Beweispflicht somit bei der netbank und nicht beim Kunden. Wer also mit PIN und TANs sorgfältig umgeht, ist bei uns garantiert auf der sicheren Seite.

Detaillierte Informationen finden Sie in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt A, Absatz II, Nr. 10 "Haftung" sowie unter "Haftungs- und Einwendungsausschluss" in Punkt B, Absatz IV, Nr. 2.5.5, Absatz V, Nr. 2.6.5, Absatz VI, Nr. 2.6.5, Absatz VII, Nr. 2.3.5.