Zahlungsverkehr
Zahlungsverkehr
- Wie kann ich eine telegrafische Überweisung vornehmen?
Bei wichtigen Terminaufträgen raten wir Ihnen zu einer (kostenpflichtigen) telegrafischen Überweisung, bei der eine gleichtägige Gutschrift bei der Empfängerbank garantiert wird. Bitte geben Sie diese bis spätestens 11.00 Uhr telefonisch über unser Backup Call Center auf und teilen Sie alle notwendigen Daten mit (Zahlungsempfänger, Name des Kreditinstitutes, Betrag, Währung, Bankleitzahl, Kontonummer). Die aktuellen Preise finden unter Service & Formulare - Konditionen/Sonderleistungen.
EU-Überweisungen und Auslandsüberweisungen können aus Sicherheitsgründen telefonisch nicht aufgegeben werden. Somit ist eine telegrafische Überweisung nicht möglich!
- Ich habe mich beim Überweisungsbetrag vertippt. Wie kann ich eine Überweisung zurückrufen?
Bitte geben Sie Ihren Rückruf unverzüglich an uns weiter, denn wir können den Betrag nur zurückrufen, solange dieser noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben ist. Die Rückabwicklung mit Hilfe der Empfängerbank kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Die aktuellen Preise finden Sie unter Service & Formulare - Konditionen/Sonderleistungen.
Wurde die Zahlung dem Empfängerkonto bereits gutgeschrieben, ist eine Rückbuchung nur über den Empfänger möglich.
Solange die Überweisung noch nicht Ihrem Konto belastet ist (dies erkennen Sie in der Überweisungsliste im Banking), gehen Sie bitte wie folgt vor:- starten Sie das Banking
- klicken Sie auf Zahlungsverkehr
- klicken Sie auf Überweisungsliste
- aktivieren Sie die entsprechende Überweisung
- betätigen Sie den löschen Button
Diese Löschung bestätigen Sie bitte mit einer TAN.
Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Änderung einer Euro-Überweisung in der Banking-Anwendung nicht möglich ist.- Wo bekomme ich Bargeld von meinem Girokonto?
Als Kunde der netbank können Sie bundesweit an insgesamt über 2.300 Geldautomaten der CashPool-Partnerbanken kostenlos Bargeld abheben. Und an den 800 Geldautomaten der ING-DiBa können Sie Ihr Bargeld gegen eine geringe Gebühr von EUR 1,50 abheben. Bargeldverfügungen sind ebenfalls mit der MasterCard möglich - bitte beachten Sie hierzu den Preisaushang am Geldautomaten. Den Geldautomaten in Ihrer Nähe finden Sie in unserer Geldautomatensuche.
Da nicht alle Geldautomaten der GE Money Bank dem CashPool angehören, achten Sie bitte stets bei Verfügungen an diesen Geldautomaten auf dort angebrachte CashPool-Aufkleber. Nur wenn dieser Aufkleber an dem jeweiligen Gerät vorhanden ist, gehört der entsprechende Automat dem CashPool an.
Da wir eine reine Internetbank sind, empfehlen wir Ihnen, für Zahlungen von mehr als Euro 1.000,- pro Tag die EC-Karte (POS/POZ) oder die Mastercard als bargeldloses und sicheres Zahlungsmittel zu nutzen. Beide Karten werden in den meisten Restaurants, Hotels und Geschäften akzeptiert.
Übrigens: Eine Barauszahlung an netbank-Kunden liegt im Ermessen der Fremdbanken. Auch die Filialen der Sparda Bank sind zur Barauszahlung nicht verpflichtet.
- Wie hoch ist das tägliche Verfügungslimit am Geldautomaten?
- Das Verfügungslimit beträgt an den Geldausgabeautomaten der Sparda Banken jeweils Euro 1.000,-- pro Tag. Bei POS-Verfügungen (Bezahlung mit der ec-Karte und Geheimzahl) beträgt das Verfügungslimit EUR 3.000,-- pro Woche. An den Geldautomaten anderer Kreditinstitute liegt das Verfügungslimit bei Euro 500,-- pro Tag. Eine weitere Verfügung bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 1.000,-- ist in der Regel möglich.
POZ- Verfügungen (Lastschrifteinzugs-Verfahren ohne Geheimzahl) sind unbegrenzt möglich. - Wie kann ich eine Überweisung > EUR 50.000,00 ausführen?
- Falls Sie einen höheren Betrag online überweisen möchten, schreiben Sie uns bitte 2 Tage vor dem Überweisungstermin eine per TAN unterzeichnete Mitteilung unter Mitteilung im Banking. Wir erhöhen dann einmalig das Verfügungslimit (Kontodeckung bzw. eingeräumte Kreditlinie vorausgesetzt).
- Wie kann ich Bargeld auf mein Girokonto einzahlen?
Da die netbank AG eine reine Internetbank ohne Filialen ist, empfehlen wir Ihnen für Einzahlungen den Überweisungsweg über ein anderes Kreditinstitut zu nutzen.
Die Filialen der Sparda Bank sind zur Entgegennahme von Bareinzahlungen für netbank-Kunden nicht verpflichtet (Ermessen) und können ggf. für Ihre Leistungen einen Preis erheben.
- Wie kann ich eine Auslandsüberweisung tätigen?
Für Auslandsüberweisungen in andere EU - Staaten bzw. Staaten des EWR bis zu einem Betrag von EUR 12.500 verwenden Sie bitte unser Banking-Portal.
Für Zahlungen in die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum ab 12.500 Euro bis 50.000 Euro verwenden Sie bitte folgendes Formular: Eu-Standardüberweisungen für Beträge ab Eur 12.500 bis Eur 50.000(PDF).
Dieses Formular besteht aus zwei Teilen:
- dem Überweisungsformular selbst
- der Anlage Z4 zum Außenwirtschaftsverkehr
Mit der o.a. Anhebung der Betragsgrenze geht keine Änderung der außenwirtschaftlichen Meldepflicht einher. D.h., die Meldepflicht gilt weiterhin für Zahlungen von mehr als 12.500 Euro ( oder Gegenwert ).
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es unterschrieben an uns zurück. Wir erledigen dann für Sie alle weiteren Formalitäten.
Aus aktuellem Anlass haben Sie jetzt die Möglichkeit, bei EU-Standardüberweisungen eine Betragsgrenze von EUR 6.000,-- pro Tag als zusätzliche Sicherheitsvereinbarung einzurichten.
Überweisungen, die dieses Limit übersteigen, sind dann nicht mehr möglich. Zur Beauftragung benutzen Sie bitte das Formular „Limit für EU – Standardüberweisungen“ und senden dieses unterschrieben an die netbank AG.
Verwenden Sie bitte folgendes Formular: Limit für EU-Standardüberweisungen (PDF)
Sollten Sie doch einmal EU – Standardüberweisungen über EUR 6.000,-- vornehmen wollen, teilen Sie uns dies bitte mindestens zwei Tage vor der Beauftragung dieser Überweisung per TAN – gesicherter Email mit.
Für Auslandsüberweisungen in andere EU-Staaten bzw. EWR-Staaten über einem Betrag von 50.000 Euro und in Länder außerhalb des EWR verwenden Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr".
Verwenden Sie bitte folgendes Formular: Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr (PDF). Bitte füllen Sie dieses aus und senden es unterschrieben an uns zurück. Wir erledigen dann für Sie alle weiteren Formalitäten.
Die aktuellen Preise finden Sie unter Sonderleistungen/Sonderleistungen.
- Kann ich ausländische Währungen (Devisen-/ Sorten) bestellen?
- Wir halten als reine Internetbank weder Bargeld noch Sorten in ausländischer Währung vor.
Bei Bedarf haben Sie hier die Möglichkeit Sorten und Reiseschecks online zu bestellen. - Wie lautet der SWIFT-Code der netbank AG?
- Der SWIFT-Code (in den USA auch als ABA Code bezeichnet) der netbank AG lautet: GENODEF1S15. Dieser wird bei Auslandszahlungen benötigt.
- Wie kann ich eine Lastschrift zurückgeben?
Sie haben die Möglichkeit, im Online-Banking über den Menüpunkt "Lastschriftrückgabe", alle Buchungen anzeigen zu lassen die Sie stornieren können. Die Rückgabe der Lastschrift erfolgt mit TAN-Bestätigung. Der stornierte Betrag wird Ihnen als Gutschrift sofort in Ihren Kontoumsätzen angezeigt. Buchungen die nicht in dieser Liste angezeigt werden, können auch nicht storniert werden.
- Kann ich der netbank AG Lastschriften zum Einzug einreichen?
- Die netbank AG führt kein Lastschriftverfahren durch.
- Kann ich nach Ausführung einer Online-Überweisung die Kontonummer des Empfängers einsehen?
- Die Angabe der Kontonummer ist in der Umsatzauskunft einsehbar.
- Wie hoch ist das tägliche Verfügungslimit bei Überweisungen?
- Online bis EUR 50.000,00 pro Tag
- Per Sprachcomputer mit Telefon-PIN bis EUR 10.000,00 pro Tag
- Per Callcenter mit Telefonkennwort bis EUR 10.000,00 pro Tag
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit einer EU-Standardüberweisung in unserer Banking-Anwendung auf 12.500 EUR begrenzt ist.- Was ist SEPA?
SEPA ist eine Abkürzung für Single Euro Payments Area. Ein neuer europäischer Standard, der das bargeldlose Zahlen über Ländergrenzen hinweg genauso einfach, sicher und effizient werden lässt wie innerhalb Deutschlands. Im Banking-Portal wird SEPA in Form der Euro-Überweisung eingeführt.
- Meine ec-Karte / Visacard / MasterCard ist defekt. Wie komme ich in Ausnahmefällen an Bargeld?
Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen genannten Möglichkeiten um Ausnahmen handelt, die z.T. mit sehr hohen Gebühren verbunden sind bzw. auf der Kulanz des Fremdinstitutes beruhen. Eine Garantie können wir für die genannten Möglichkeiten nicht geben.
Barauszahlung per Scheck gegen Gebühr bei Banken und Sparkassen (Da das Garantieabkommen für ec-Schecks ausgelaufen ist, liegt dies im Ermessen der Banken oder Sparkassen).
Barauszahlung an der Kasse der Sparda Banken in Verbindung mit dem Personalausweis bzw. Reisepass.
Barauszahlung bei Banken und Sparkassen per Visacard in Verbindung mit dem Personalausweis bzw. Reisepass gegen Gebühr.
Telegrafische Überweisung zur Barauszahlung bei einem anderen Kreditinstitut. Bitte klären Sie unbedingt vorab die Modalitäten und die anfallenden Gebühren bei dem betreffenden Fremdinstitut.
Barauszahlung über das System Western Union z.B. in Verbindung mit der Reisebank. Die Auszahlung erfolgt gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepass. Bitte beachten Sie, dass hierbei verhältnismässig hohe, nach Betrag gestaffelte Kosten anfallen.
- Was ist die IBAN und wann benötige ich sie?
Für Auslandsüberweisungen in Euro innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gelten seit dem 01. Juli 2003 neue Regelungen. Wichtige Voraussetzung für die voll elektronische Durchleitung von grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsaufträgen sind hierbei die Angabe von IBAN und BIC.
Bei der IBAN handelt es sich um eine weltweit gültige Nummer für Ihr Girokonto. Sie soll zukünftig Ihre bisherige Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl ersetzen. Die IBAN ist eine von der International Organization for Standardization (ISO) und dem European Committee for Banking Standards; Europäisches Normierungsgremium (Es bezweckt u.a. die erleichterte Abwicklung der grenzüberschreitenden Transaktionen (ECBS)) entwickelte Norm für die Darstellung von Bankidentifikation und Kontonummer. Durch die weltweit einheitlich berechnete Prüfziffer ist es möglich, unrichtig angegebene IBAN´s festzustellen und dadurch Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.
BIC ist die Abkürzung für Bank Identifier Code - auch SWIFT Code genannt - und ist ein international standardisierter, stets 8- bzw. 11-stelliger Bank-Code. Der BIC ist im Prinzip eine internationale Bankleitzahl, mit welcher ein Kreditinstitut eindeutig identifiziert werden kann. Der BIC (SWIFT Code oder ABA Code) der NetBank AG lautet: GENODEF1S15.
Ihre persönliche IBAN für Ihr bei der netbank AG geführtes Konto können Sie gleich hier berechnen:
- Werden die Wertstellungen bei der Anzeige des Kontostandes berücksichtigt?
- Der angezeigte Kontostand berücksichtigt nicht die Wertstellung der Buchungen. Dies bedeutet, dass der als Kontostand angezeigte Betrag nicht dem tatsächlich zur Verfügung stehenden Betrag entsprechen muss. Somit können bei Verfügungen möglicherweise Zinsen für die Inanspruchnahme einer eingeräumten oder geduldeten Kontoüberziehung anfallen.
- Zu welchen Buchungszeiten finden die Buchungen bei der netbank AG statt?
Für den Bereich des Zahlungsverkehrs ist zwischen netbank-internen und externen Buchungen zu unterscheiden.
netbank interne Buchungen (von einem auf das andere netbank Girokonto) werden near time laufend ausgeführt.
netbank externe Buchungen werden in der Regel zu den folgenden Zeiten in den Datenträgeraustausch gegeben:
- zwischen 06:00 und 08:00 Uhr
- 10:00 Uhr
- 12:00 Uhr
- 15:30 Uhr
Ausgehende Buchungen sind im Online Banking direkt einzusehen, dann erfolgt die Lieferung in den Datenträgeraustausch. Bis zur Lieferung in den Datenträgeraustausch haben Sie noch die Möglichkeit, die Überweisung zu ändern. Eingehende Buchungen können erst nach dem Datenträgeraustausch eingesehen werden.
Bitte beachten Sie, dass diese Zeiten lediglich Richtwerte darstellen, da es bei hohem Zahlungsverkehrsvolumen zu differierenden ausführungszeiten kommen kann.
Diese Angaben sind ohne Gewähr!
- Was ist eine EU-Standardüberweisung (EURO-Überweisung)?
Mit einer EU-Standardüberweisung jetzt EURO-Überweisung können Sie seit dem 01.01.2006 bis zu 50.000 Euro kostenfrei in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des EWR überweisen. Für eine EURO-Überweisung benötigen Sie die gültige IBAN, sowie den BIC der Bank des Begünstigten.
Bei der IBAN handelt es sich um die "International Bank Account Number", also die internationalisierte eindeutige Form einer Kontonummer. Der BIC (Bank Identifier Code) stellt die international eindeutige Identifikation der Bank des Empfängers sicher.
Voraussetzung für die kostenfreie Abwicklung einer EU-Standardüberweisung ist die Nutzung der „EURO-Überweisung“ im Online-Banking.
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:
- EURO-Überweisungen können nach der Bestätigung durch Eingabe einer gültigen TAN nicht mehr verändert oder gar storniert werden. Bitte gehen Sie deshalb beim Ausfüllen des Formulars besonders sorgfältig vor.
- Für Überweisungen innerhalb Deutschlands benötigen Sie ebenfalls die Bankverbindung in Form von IBAN und BIC. Sollten Ihnen die Daten nicht vorliegen können Sie auch die Funktion "Überweisung" nutzen, um wie gewohnt eine Überweisung zu tätigen.
- Der Betrag einer EURO-Überweisung darf die Summe von € 50.000,- nicht übersteigen. Aus Sicherheitsgründen kann das Tageslimit Ihrer netbank für Onlinetransaktionen unterhalb dieses Betrages liegen.
Falls das Online-Banking nicht funktioniert, können Sie uns Ihren Auftrag auch schriftlich erteilen. Dazu nutzen Sie bitte das Formular “Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr“ aus unserem Formular-Center.
Bitte beachten Sie hierbei die Bedingungen der Entgeltregelung "Entgeltteilung" ( SHA = shared ) und fügen Sie der Überweisung bitte Ihre eigene IBAN hinzu, um ggf. Rücküberweisungen zu erleichtern.
EU-Standardüberweisung/ EURO-Überweisung ab 50.000 Euro
Für Zahlungen in die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum für Beträge ab 50.000 Euro kann die EURO-Überweisung aus dem Online-Banking nicht genutzt werden. Daher verwenden Sie bitte das Formular für Überweisungen ab 50.000 EUR (PDF) .
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es unterschrieben an uns zurück. Wir erledigen dann für Sie alle weiteren Formalitäten.
Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:
- EU-Überweisungen über 50.000 EUR unterliegen der Bepreisung aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis
- Bitte beachten Sie die Auswirkungen Ihrer Entscheidung bezüglich der Gebührenregelung „Our“ / „Ben“ / „Share“ (siehe Hinweis)
EU-Staaten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern
EWR-Staaten: :
Island, Liechtenstein, Norwegen
Hinweis:
„Our“ Alle Entgelte zu lasten des Auftraggebers
„Ben“ Alle Entgelte zu lasten des Empfängers
„Share“ Jeder bezahlt die Entgelte des eigenen Instituts
Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut im Ausland und durch das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Bei OUR-Überweisungen kann es zu Nachbelastungen von Gebühren der ausländischen Banken kommen, wenn es sich um keinen EU- oder EWR-Staat handelt.
- Ich möchte in ein zu der EU gehörendes Land überweisen, erhalte aber die Fehlermeldung: Eine EU-Standardüberweisung in das von Ihnen gewählte Empfängerland ist online nicht möglich.
Es gibt verschiedene Länder, die zwar zur EU gehören, in denen jedoch das Verfahren für die elektronische Abwicklung von EU-Standardüberweisungen (EBA / Step2) noch nicht etabliert ist. Dies betrifft derzeit folgende Länder:
- Bulgarien
- Gibraltar
- Litauen
- Malta
- Rumänien
- Tschechische Republik
- Slowakei
Online-Überweisungen in diese Länder sind daher nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre netbank.
Online-Überweisungen sind in folgende Länder möglich:
- Belgien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Franz. Guyana
- Guadeloupe
- Griechenland
- Großbritannien und Nordirland
- Irland
- Italien
- Lettland
- Luxemburg
- Martinique
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal einschl. Azoren und Madeira
- Reunion
- Schweden
- Slowenien
- Spanien
- Ungarn
- Zypern
- Ich habe mich bei meiner EU-Standardüberweisung versehentlich vertippt. Wie kann ich die Überweisung ändern oder löschen?
Derzeit ist eine Änderung oder Löschung einer erfassten und mit einer TAN bestätigten EU-Standardüberweisung nicht möglich. Wenn Sie einen Fehler bei einer getätigten EU-Standardüberweisung feststellen, kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich Ihre netbank, damit die Transaktion noch gestoppt werden kann. Sobald Sie in der Umsatzanzeige Ihre EU-Standardüberweisung nicht mehr mit Sternchen gekennzeichnet sehen, ist diese verbucht und kann auch von der Bank nicht mehr geändert oder gelöscht werden. Bitte legen Sie aus diesem Grund bei der Erfassung der EU-Standardüberweisung großen Wert auf höchstmögliche Sorgfalt.
- Sicherheitslimit bei EU - Standarüberweisungen
Aus aktuellem Anlass haben Sie jetzt die Möglichkeit, bei EU-Standardüberweisungen eine Betragsgrenze von EUR 6.000,-- pro Tag als zusätzliche Sicherheitsvereinbarung einzurichten.
Überweisungen, die dieses Limit übersteigen, sind dann nicht mehr möglich. Zur Beauftragung benutzen Sie bitte das Formular „Limit für EU – Standardüberweisungen“ und senden dieses unterschrieben an die netbank AG.
Sie finden dieses Formular in unserem Formularwesen unter „weitere Anträge und Formulare“.
Sollten Sie doch einmal EU – Standardüberweisungen über EUR 6.000,-- vornehmen wollen, teilen Sie uns dies bitte mindestens zwei Tage vor der Beauftragung dieser Überweisung per TAN – gesicherter Email mit.
- Was ist bei einer Legitimation per Reisepass oder Personalausweis ohne Adresseintrag zu beachten?
Als deutsches Kreditinstitut ergibt sich unsere Verpflichtung zur Legitimationsprüfung aus §154 AO Abs. 2, in welcher ausgeführt ist, dass wir uns Gewissheit über die Person und Anschrift eines Verfügungsberechtigten zu verschaffen haben.
Dies geschieht aufgrund der uns auferlegten Nachweispflichten regelmäßig über amtlich anerkannte Dokumente, d.h. eine Legitimationsprüfung kann über einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung erfolgen. Bei europäischen Varianten des Personalausweises ohne Eintragung der Meldeadresse ist ebenfalls eine Meldebestätigung erforderlich.
Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU – Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer – Identifikationsnummer ( TIN ) des Kontoinhabers festzuhalten. Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes ( z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc. ) nachzuweisen.
- Wie können deutsche Staatsbürger im Ausland die Legitimationsprüfung vornehmen?
Die Antragsteller können sich bei deutschen Botschaften oder Konsulaten mit Ihrem Personalausweis/Reisepass legitimieren. Hierbei ist es erforderlich, dass die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigt wird und uns eine lesbare Fotokopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises/ Reisepasses zur Verfügung gestellt wird. Im Falle der Legitimation anhand des Reisepasses wird weiterhin eine Meldebestätigung benötigt. Eventuell anfallende Kosten für die Beglaubigung können nicht von der netbank AG übernommen werden.
Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU – Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer – Identifikationsnummer ( TIN ) des Kontoinhabers festzuhalten. Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes ( z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc. ) nachzuweisen.
Wir verweisen auf § 12 unserer Sonderbedingungen für die Abwicklung von Onlinetransaktionen auf der Basis des PIN-/TAN-Verfahrens mit der netbank AG (PDF) nach denen wir eine für die im Ausland unterschiedlichen geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Verschlüsslungstechniken keine Haftung übernehmen können. In manchen Ländern sind bestimmte Techniken nur Behörden oder dem Militär erlaubt.
- Was bedeutet iTAN ?
iTAN steht für "indizierte TAN". Das bedeutet, daß jede TAN Ihrer Liste numeriert ist. Dies ist der sogenannte Index.
Werden Sie nun von unserem System dazu aufgefordert, die TAN zu der Nummer (also dem Index) 10 einzugeben, ermitteln Sie diese bitte auf Ihrer TAN Liste und geben sie in dem dafür vorgesehenen Feld ein. Streichen Sie bitte nun die TAN von Ihrer TAN-Liste.
- Ist das TAN-Verfahren (iTAN) sicher ?
Wir haben mit der Einführung des neuen TAN-Verfahrens (iTAN) das System wesentlich verbessert. Es ist somit nicht mehr ohne weiteres möglich, eine beliebige TAN auszuspähen und zu einem späteren Zeitpunkt für eine andere Transaktion zu verwenden. Das System gibt die einzugebende TAN vor.
In den vergangenen Wochen gelang es Experten unter Laborbedingungen dieses System zu unterwandern, jedoch ist der hierzu erforderliche technische Aufwand ungleich höher als beim bisherigen Verfahren, da eine sogenannte "Man-in-the-middle-Attacke" durchgeführt werden muß. Hierzu muß wiederum Schadsoftware auf den Rechner des Betroffenen installiert werden.
Daher gilt auch weiterhin: Angreifer suchen sich meist "das schwächste Glied" für Ihre Attacken aus und entwickeln hierbei ein hohes Maß an krimineller Energie. Schützen Sie daher Ihren Rechner mit Hilfe von Firewalls, Virenscannern und aktuellen Updates der von Ihnen eingesetzten Software vor Schäden und unberechtigten Zugriffen.
Weitere Informationen zum Thema Sicherheit finden Sie hier
Man-In-The-Middle-Attacke
Ein Angriff auf den Kommunikationskanal zwischen zwei oder mehreren kommunizierenden Personen bzw. Computer-Systemen. Der Angreifer versucht dabei, die Kommunikation unbemerkt unter seine Kontrolle zu bringen mit dem Ziel, die ausgetauschten Informationen nach seinem Belieben einsehen oder manipulieren zu können.- Wie erhalte ich meine neue TAN-Liste ?
Ihre neue TAN-Liste erhalten Sie immer dann, wenn Sie entweder 75% Ihrer bisherigen TAN-Liste aufgebraucht haben, einen neuen Onlinebanking-Zugang erhalten oder Sie eine neue TAN-Liste von uns benötigen (wenn Sie z.B. Ihre alte Liste verloren haben).
- Darf ich meine neue TAN-Liste (iTAN-Liste) weiterhin in einzelne Teile aufteilen (zerschneiden) ?
Nein. Unser System wählt jeweils eine beliebige TAN Ihrer aktiven TAN-Liste aus. Daher benötigen Sie stets Ihre komplette Liste.
Falls Sie bisher mit einem Bevollmächtigten eine TAN-Liste gemeinsam nutzen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir erstellen Ihnen gerne einen weiteren Zugang mit separater TAN-Liste.
- Wann ist meine TAN entwertet ?
Eine TAN ist immer dann entwertet, wenn Sie einmal von unserem System angefordert wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist die jeweilige Transaktion fest mit der angeforderten TAN gekoppelt und somit für jede weitere Aktion ungültig. Gleiches gilt auch dann, wenn Sie zur TAN-Eingabe aufgefordert werden und anschließend eine andere Transaktion ausführen möchten, z.B. beim Wechsel von der Überweisung in die Umbuchung oder in die Digitale PostBox.
- Wie verwende ich meine neue TAN-Liste für HBCI PIN/TAN (z.B. StarMoney) und mein Depot ?
Bis zur Umstellung der Software für das HBCI PIN/TAN und die Depotanwendung verwenden Sie bitte wie bisher eine beliebige TAN Ihrer TAN-Liste und streichen diese anschließend aus. Auch diese ist anschließend ungültig und wird nicht mehr vom System angefordert.
- Kann ich mit Einführung der iTAN auf das Streichen einzelner TANs von der Liste verzichten ?
Es ist auch weiterhin notwendig, die TANs Ihrer TAN-Tabelle zu Ihrer eigenen Kontrolle auszustreichen. Dies ist u.a. von Vorteil, wenn Sie neben dem Online-Banking auch HBCI PIN/TAN und/oder das Depot nutzen.
- In welche EU-Staaten bzw. EWR-Staaten sind EU-Standardüberweisungen per online möglich?
EU-Standardüberweisungen bis 12.500 Euro sind in folgende Länder möglich:
- Belgien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Franz. Guyana
- Guadeloupe
- Griechenland
- Großbritannien und Nordirland
- Irland
- Italien
- Lettland
- Luxemburg
- Martinique
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal einschl. Azoren und Madeira
- Reunion
- Schweden
- Slowenien
- Spanien
- Ungarn
- Zypern
- Wie hoch ist das tägliche Verfügungslimit bei EU-Standardüberweisungen online?
Das tägliche Verfügungslimit bei EU-Standardüberweisungen online ist auf Eur 12.500,-- begrenzt.
Für Zahlungen in die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum ab 12.500 Euro bis 50.000 Euro verwenden Sie bitte folgendes Formular: Eu-Standardüberweisungen für Beträge ab Eur 12.500 bis Eur 50.000(PDF).
- Was ist bei einer Überweisung in die Schweiz zu beachten?
Die Schweiz gehört nicht zu den EU-Ländern. Seit 2008 haben Sie aber die Möglichkeit, Überweisungen in EUR und bis max. 50.000,- EUR per EURO-Überweisung kostenfrei zu tätigen.Dazu verwenden Sie einfach in Ihrem Onlinebanking die "EURO-Überweisung". Beachten Sie, dass Ihre Euro-Beträge in der Schweiz unter Umständen in die Landeswährung umgerechnet werden.
Möchten Sie in Schweizer-Franken oder mehr als 50.000,- EUR überweisen, nutzen Sie das Formular Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr (PDF). In diesen Fällen ist die Überweisung nur per SWIFT-Überweisung möglich. Beachten Sie dazu die beiliegende Anleitung.
- Was ist bei einer Überweisung nach Tunesien zu beachten?
Tunesien gehört nicht zu den EU-Ländern, dementsprechend können Überweisungen nicht mit einer EU - Standardüberweisung getätigt werden.
Bitte verwenden Sie das Formular Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr (PDF). Zahlungen nach Tunesien in Tunesischen Dinar ( TND ) an die Banque Centrale de Tunesie müssen die IBAN ( International Bank Account Number ) des Begünstigten enthalten. Überweisungen ohne Angabe der IBAN werden leider abgelehnt und zurückgegeben.
- Was ist bei einer Überweisung nach Marokko zu beachten?
Marokko gehört nicht zu den EU-Ländern, dementsprechend können Überweisungen nicht mit einer EU - Standardüberweisung getätigt werden.
Bitte verwenden Sie das Formular Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr (PDF).
Ab Januar 2007 müssen Zahlungen nach Marokko die 24-stellige Kontonummer des Begünstigten enthalten.
- Kann ich Auslandsüberweisungen über den Telefon-Service tätigen?
Nein, aus Sicherheitsgründen kann eine Auslandsüberweisung nur entweder über das Online-Banking oder schriftlich unter der Verwendung eines Formulars erfolgen. Folgendes gilt:
- Für Auslandsüberweisungen in andere EU-Staaten bzw. Staaten des EWR bis zu einem Betrag von EUR 12.500 verwenden Sie bitte unser Banking-Portal (Aus Sicherheitsgründen ist hier ein tägliches Verfügungslimit von 12.500 EUR hinterlegt. Möchten Sie ein anderes Tageslimit für EURO-Überweisungen nutzen, so teilen Sie uns dies über das Formular Limit für EU-Standardüberweisungen (PDF) mit.
- Für Auslandsüberweisungen über einem Betrag von EUR 50.000 und in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verwenden Sie bitte das Formular Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (PDF).
