Depoteröffnung / Depotüberträge / Depotschließung
Depoteröffnung/ Depotüberträge/Depotschließung
- Welche Unterlagen sind für einen Übertrag auf das Fondsdepot notwendig?
Für den Depotübertrag benutzen Sie bitte das Formular „Übertragung von Fondsanteilen zur netbank“. Das "Formular finden Sie im Formularcenter unter „Anträge und Formulare zum Fondsdepot“.
Bitte geben Sie für jeden Fonds
- die WKN/ISIN,
- den Fondsnamen und
- die Anteile an.
Hinweis: Es können nur ganze Anteile übertragen werden. Bruchstücke verbleiben in Ihrem bisherigen Depot oder werden bei einer Depotauflösung verkauft.
- Was ist bei einem Depotübertrag zu beachten?
Neben den exakten Daten zum Empfängerdepot sind auch Angaben zur Übertragsart erforderlich. Hier ist zu unterscheiden, ob beispielsweise ein Gläubigerwechsel stattfindet, ob dieser entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen soll und ob die sogenannten Steuertöpfe mit übertragen werden sollen oder nicht .
1. Übertrag auf ein eigenes Depot
Sie übertragen Ihre Fondsanteile auf ein eigenes Depot bei einem anderen Institut. Da beide Depots auf Ihren Namen lauten, besteht kein Gläubigerwechsel (gilt auch für Gemeinschaftsdepots von Ehegatten). In diesem Fall werden Ihre Anschaffungsdaten eins zu eins übertragen. Somit bleibt der Status Altbestand für Fondsanteile, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, auch nach dem Übertrag in die neue Verwahrstelle bestehen.
Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit den Verlustverrechnungstopf und den Quellensteuertopf auf das neue Depot zu übertragen2. Übertrag auf ein Depot einer dritten Person (Schenkung)
Hier handelt es sich um einen unentgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel. Sie übertragen einer dritten Person fondsanteil. Da es sich rechtlich um eine Schenkung handelt, führen wir für diese Transaktion keine Steuern ab.
Die Informationen über den Übertrag werden an das zuständige Finanzamt übermittelt. Es kann sich um Depotüberträge an Kinder, Enkelkinder oder andere dritte Personen handeln. Bitte beachten Sie bei Schenkungen die vom Gesetzgeber eingeräumten Freibeträge. Fragen richten Sie bitte an Ihren Steuerberater.3. Verkauf durch Übertrag
Hier handelt es sich um einen entgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel. Diese Art der Überträge wird für steuerliche Zwecke wie ein fiktiver Verkauf in Ihrem Depot und wie ein fiktiver Kauf im Empfängerdepot behandelt; dadurch werden die Anteile beim Empfänger zum mitgelieferten Preis eingebucht. Entstehen bei dieser Form des Übertrags zum Verkaufsstichtag Gewinne, so werden diese entsprechend in Ihrem Depot versteuert. Der Empfänger erhält die übertragenden Fondsanteile mit den jeweiligen Daten des Übertragsstichtages. Die übertragenen Fondsanteile sind somit Neubestände.- Welche Informationen erhält der Kunde nach der Depoteröffnung?
Im Zuge der Depoteröffnung erhält der Kunde folgende Informationen
- Depoteröffnungsbestätigung
- Kaufabrechnung in Papierform bei Einmalkauf
- Welche Unterlagen sind beim Tod eines Kunden notwendig?
Im Zuge der Nachlassabwicklung sind folgende Unterlagen notwendig:
Gemeinschaftsdepots mit „Oder“ Verfügung:
- bankbestätigte Kopie der Sterbeurkunde
- schriftlicher Auftrag des überlebenden Depotinhabers (mit Unterschrift)
Einzeldepot ohne Bevollmächtigung:
- bankbestätigte Kopie der Sterbeurkunde
- bankbestätigte Kopien der vorhandenen Erbunterlagen (Testamente bzw. Erbverträge mit Eröffnungsprotokoll oder Erbschein)
- schriftlicher Auftrag des/der Erben
- vollständige Legitimationsdaten des/der Erben
- Bestätigung der Unterschriften durch eine Bank
- Wie lange dauert es, bis mein Fondsdepot eröffnet wird?
Nach Zugang des vollständigen Depotantrages bei der netbank AG werden wir diesen in "für die Weiterbearbeitung vorbereiteter Form" an Union Investment weiterleiten. In der Regel ist das Fondsdepot eine Woche nach Antragseingang bei der netbank AG für die Kunden online verfügbar.
- Welche Unterlagen sind zur Eröffnung eines Minderjährigendepots erforderlich?
Zu Legitimationszwecken im Rahmen von Minderjährigendepots wird eine beglaubigte Kopie der Abstammungsurkunde oder Geburtsurkunde bzw. des Kinderausweises benötigt. Ab dem 16. Lebensjahr des Minderjährigen ist als Legitimationspapier eine Kopie vom Personalausweis oder vom Reisepass mit den Legitimationsdaten (im Rahmen des Post-Ident-Verfahrens) der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
