Zahlungsverkehr

Meldebescheinigung

Wie können deutsche Staatsbürger im Ausland die Legitimationsprüfung vornehmen?

Die Antragsteller können sich bei deutschen Botschaften oder Konsulaten mit Ihrem Personalausweis/Reisepass legitimieren. Hierbei ist es erforderlich, dass die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigt wird und uns eine lesbare Fotokopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises/ Reisepasses zur Verfügung gestellt wird. Im Falle der Legitimation anhand des Reisepasses wird weiterhin eine Meldebestätigung benötigt. Eventuell anfallende Kosten für die Beglaubigung können nicht von der netbank AG übernommen werden.

Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU–Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten. Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID–Karte, Bescheinigungsmuster, etc.) nachzuweisen.

Wir verweisen auf § 12 unserer Sonderbedingungen für die Abwicklung von Onlinetransaktionen auf der Basis des PIN-/TAN-Verfahrens mit der netbank AG (PDF). Hiernach kann die netbank AG für die im Ausland unterschiedlich geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Verschlüsselungstechniken keine Haftung übernehmen. In manchen Ländern sind bestimmte Techniken nur in Behörden oder beim Militär erlaubt.

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