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Damit Sie die Antwort auf Ihre Frage möglichst schnell finden, haben wir unseren Bereich „Häufige Fragen“ nach Themen gegliedert.

Häufige Fragen

Girokonto

Zahlungsverkehr

EU Überweisung

Was ist eine EU-Standardüberweisung (EURO-Überweisung)?

Mit einer EU-Standardüberweisung, der so genannten EURO-Überweisung, können Sie bis zu 50.000 Euro kostenfrei in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des EWR überweisen. Für eine EURO-Überweisung benötigen Sie die gültige IBAN, sowie den BIC der Bank des Begünstigten.

Bei der IBAN handelt es sich um die "International Bank Account Number", also die internationalisierte eindeutige Form einer Kontonummer. Der BIC (Bank Identifier Code) stellt die international eindeutige Identifikation der Bank des Empfängers sicher.

Voraussetzung für die kostenfreie Abwicklung einer EU-Standardüberweisung ist die Nutzung des Formulars „EURO-Überweisung“ im Online-Banking.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EURO-Überweisungen können nach der Bestätigung durch Eingabe einer gültigen TAN nicht mehr verändert oder gar storniert werden. Bitte gehen Sie deshalb beim Ausfüllen des Formulars besonders sorgfältig vor.
  • Für Überweisungen innerhalb Deutschlands benötigen Sie ebenfalls die Bankverbindung in Form von IBAN und BIC. Sollten Ihnen die Daten nicht vorliegen können Sie auch die Funktion "Überweisung" nutzen, um wie gewohnt eine Überweisung zu tätigen.
  • Der Betrag einer EURO-Überweisung darf die Summe von EUR 50.000,- nicht übersteigen. Aus Sicherheitsgründen kann das Tageslimit Ihrer netbank AG für Onlinetransaktionen unterhalb dieses Betrages liegen.
  • Für eine Auslandsüberweisung in die EU-Mitgliedsstaaten ab EUR 1.000,- ist die Angabe einer mobilen TAN erforderlich.

Falls das Online-Banking nicht funktioniert, können Sie uns Ihren Auftrag auch schriftlich per Post oder Faxauftrag erteilen. Dazu nutzen Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formular-Center.

Bitte beachten Sie hierbei die Bedingungen der Entgeltregelung "Entgeltteilung" (SHA = shared) und fügen Sie der Überweisung bitte Ihre eigene IBAN hinzu, um ggf. Rücküberweisungen zu erleichtern.

EU-Standardüberweisung/ EURO-Überweisung ab 50.000 Euro

Für Zahlungen in die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum für Beträge ab 50.000 Euro kann die EURO-Überweisung aus dem Online-Banking nicht genutzt werden. Daher verwenden Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formularcenter.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es unterschrieben per Post oder Faxauftrag an uns zurück. Wir erledigen für Sie alle weiteren Formalitäten.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EU-Überweisungen über 50.000 EUR unterliegen der Bepreisung aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Bitte beachten Sie die Auswirkungen Ihrer Entscheidung bezüglich der Gebührenregelung „Our“ / „Ben“ / „Share“ (siehe Hinweis)

EU-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern

EWR-Staaten:

Island, Liechtenstein, Norwegen

Hinweis:

„Our“ Alle Entgelte zu lasten des Auftraggebers

„Ben“ Alle Entgelte zu lasten des Empfängers

„Share“ Jeder bezahlt die Entgelte des eigenen Instituts

Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut im Ausland und durch das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Bei OUR-Überweisungen kann es zu Nachbelastungen von Gebühren der ausländischen Banken kommen, wenn es sich um keinen EU- oder EWR-Staat handelt.

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Kredit

Zahlungsverkehr

EU Überweisung

Was ist eine EU-Standardüberweisung (EURO-Überweisung)?

Mit einer EU-Standardüberweisung, der so genannten EURO-Überweisung, können Sie bis zu 50.000 Euro kostenfrei in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des EWR überweisen. Für eine EURO-Überweisung benötigen Sie die gültige IBAN, sowie den BIC der Bank des Begünstigten.

Bei der IBAN handelt es sich um die "International Bank Account Number", also die internationalisierte eindeutige Form einer Kontonummer. Der BIC (Bank Identifier Code) stellt die international eindeutige Identifikation der Bank des Empfängers sicher.

Voraussetzung für die kostenfreie Abwicklung einer EU-Standardüberweisung ist die Nutzung des Formulars „EURO-Überweisung“ im Online-Banking.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EURO-Überweisungen können nach der Bestätigung durch Eingabe einer gültigen TAN nicht mehr verändert oder gar storniert werden. Bitte gehen Sie deshalb beim Ausfüllen des Formulars besonders sorgfältig vor.
  • Für Überweisungen innerhalb Deutschlands benötigen Sie ebenfalls die Bankverbindung in Form von IBAN und BIC. Sollten Ihnen die Daten nicht vorliegen können Sie auch die Funktion "Überweisung" nutzen, um wie gewohnt eine Überweisung zu tätigen.
  • Der Betrag einer EURO-Überweisung darf die Summe von EUR 50.000,- nicht übersteigen. Aus Sicherheitsgründen kann das Tageslimit Ihrer netbank AG für Onlinetransaktionen unterhalb dieses Betrages liegen.
  • Für eine Auslandsüberweisung in die EU-Mitgliedsstaaten ab EUR 1.000,- ist die Angabe einer mobilen TAN erforderlich.

Falls das Online-Banking nicht funktioniert, können Sie uns Ihren Auftrag auch schriftlich per Post oder Faxauftrag erteilen. Dazu nutzen Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formular-Center.

Bitte beachten Sie hierbei die Bedingungen der Entgeltregelung "Entgeltteilung" (SHA = shared) und fügen Sie der Überweisung bitte Ihre eigene IBAN hinzu, um ggf. Rücküberweisungen zu erleichtern.

EU-Standardüberweisung/ EURO-Überweisung ab 50.000 Euro

Für Zahlungen in die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum für Beträge ab 50.000 Euro kann die EURO-Überweisung aus dem Online-Banking nicht genutzt werden. Daher verwenden Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formularcenter.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es unterschrieben per Post oder Faxauftrag an uns zurück. Wir erledigen für Sie alle weiteren Formalitäten.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EU-Überweisungen über 50.000 EUR unterliegen der Bepreisung aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Bitte beachten Sie die Auswirkungen Ihrer Entscheidung bezüglich der Gebührenregelung „Our“ / „Ben“ / „Share“ (siehe Hinweis)

EU-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern

EWR-Staaten:

Island, Liechtenstein, Norwegen

Hinweis:

„Our“ Alle Entgelte zu lasten des Auftraggebers

„Ben“ Alle Entgelte zu lasten des Empfängers

„Share“ Jeder bezahlt die Entgelte des eigenen Instituts

Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut im Ausland und durch das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Bei OUR-Überweisungen kann es zu Nachbelastungen von Gebühren der ausländischen Banken kommen, wenn es sich um keinen EU- oder EWR-Staat handelt.

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Wertpapiere

Zahlungsverkehr

EU Überweisung

Was ist eine EU-Standardüberweisung (EURO-Überweisung)?

Mit einer EU-Standardüberweisung, der so genannten EURO-Überweisung, können Sie bis zu 50.000 Euro kostenfrei in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des EWR überweisen. Für eine EURO-Überweisung benötigen Sie die gültige IBAN, sowie den BIC der Bank des Begünstigten.

Bei der IBAN handelt es sich um die "International Bank Account Number", also die internationalisierte eindeutige Form einer Kontonummer. Der BIC (Bank Identifier Code) stellt die international eindeutige Identifikation der Bank des Empfängers sicher.

Voraussetzung für die kostenfreie Abwicklung einer EU-Standardüberweisung ist die Nutzung des Formulars „EURO-Überweisung“ im Online-Banking.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EURO-Überweisungen können nach der Bestätigung durch Eingabe einer gültigen TAN nicht mehr verändert oder gar storniert werden. Bitte gehen Sie deshalb beim Ausfüllen des Formulars besonders sorgfältig vor.
  • Für Überweisungen innerhalb Deutschlands benötigen Sie ebenfalls die Bankverbindung in Form von IBAN und BIC. Sollten Ihnen die Daten nicht vorliegen können Sie auch die Funktion "Überweisung" nutzen, um wie gewohnt eine Überweisung zu tätigen.
  • Der Betrag einer EURO-Überweisung darf die Summe von EUR 50.000,- nicht übersteigen. Aus Sicherheitsgründen kann das Tageslimit Ihrer netbank AG für Onlinetransaktionen unterhalb dieses Betrages liegen.
  • Für eine Auslandsüberweisung in die EU-Mitgliedsstaaten ab EUR 1.000,- ist die Angabe einer mobilen TAN erforderlich.

Falls das Online-Banking nicht funktioniert, können Sie uns Ihren Auftrag auch schriftlich per Post oder Faxauftrag erteilen. Dazu nutzen Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formular-Center.

Bitte beachten Sie hierbei die Bedingungen der Entgeltregelung "Entgeltteilung" (SHA = shared) und fügen Sie der Überweisung bitte Ihre eigene IBAN hinzu, um ggf. Rücküberweisungen zu erleichtern.

EU-Standardüberweisung/ EURO-Überweisung ab 50.000 Euro

Für Zahlungen in die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum für Beträge ab 50.000 Euro kann die EURO-Überweisung aus dem Online-Banking nicht genutzt werden. Daher verwenden Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formularcenter.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es unterschrieben per Post oder Faxauftrag an uns zurück. Wir erledigen für Sie alle weiteren Formalitäten.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EU-Überweisungen über 50.000 EUR unterliegen der Bepreisung aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Bitte beachten Sie die Auswirkungen Ihrer Entscheidung bezüglich der Gebührenregelung „Our“ / „Ben“ / „Share“ (siehe Hinweis)

EU-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern

EWR-Staaten:

Island, Liechtenstein, Norwegen

Hinweis:

„Our“ Alle Entgelte zu lasten des Auftraggebers

„Ben“ Alle Entgelte zu lasten des Empfängers

„Share“ Jeder bezahlt die Entgelte des eigenen Instituts

Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut im Ausland und durch das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Bei OUR-Überweisungen kann es zu Nachbelastungen von Gebühren der ausländischen Banken kommen, wenn es sich um keinen EU- oder EWR-Staat handelt.

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Sparen und Anlegen

Zahlungsverkehr

EU Überweisung

Was ist eine EU-Standardüberweisung (EURO-Überweisung)?

Mit einer EU-Standardüberweisung, der so genannten EURO-Überweisung, können Sie bis zu 50.000 Euro kostenfrei in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des EWR überweisen. Für eine EURO-Überweisung benötigen Sie die gültige IBAN, sowie den BIC der Bank des Begünstigten.

Bei der IBAN handelt es sich um die "International Bank Account Number", also die internationalisierte eindeutige Form einer Kontonummer. Der BIC (Bank Identifier Code) stellt die international eindeutige Identifikation der Bank des Empfängers sicher.

Voraussetzung für die kostenfreie Abwicklung einer EU-Standardüberweisung ist die Nutzung des Formulars „EURO-Überweisung“ im Online-Banking.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EURO-Überweisungen können nach der Bestätigung durch Eingabe einer gültigen TAN nicht mehr verändert oder gar storniert werden. Bitte gehen Sie deshalb beim Ausfüllen des Formulars besonders sorgfältig vor.
  • Für Überweisungen innerhalb Deutschlands benötigen Sie ebenfalls die Bankverbindung in Form von IBAN und BIC. Sollten Ihnen die Daten nicht vorliegen können Sie auch die Funktion "Überweisung" nutzen, um wie gewohnt eine Überweisung zu tätigen.
  • Der Betrag einer EURO-Überweisung darf die Summe von EUR 50.000,- nicht übersteigen. Aus Sicherheitsgründen kann das Tageslimit Ihrer netbank AG für Onlinetransaktionen unterhalb dieses Betrages liegen.
  • Für eine Auslandsüberweisung in die EU-Mitgliedsstaaten ab EUR 1.000,- ist die Angabe einer mobilen TAN erforderlich.

Falls das Online-Banking nicht funktioniert, können Sie uns Ihren Auftrag auch schriftlich per Post oder Faxauftrag erteilen. Dazu nutzen Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formular-Center.

Bitte beachten Sie hierbei die Bedingungen der Entgeltregelung "Entgeltteilung" (SHA = shared) und fügen Sie der Überweisung bitte Ihre eigene IBAN hinzu, um ggf. Rücküberweisungen zu erleichtern.

EU-Standardüberweisung/ EURO-Überweisung ab 50.000 Euro

Für Zahlungen in die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum für Beträge ab 50.000 Euro kann die EURO-Überweisung aus dem Online-Banking nicht genutzt werden. Daher verwenden Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formularcenter.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es unterschrieben per Post oder Faxauftrag an uns zurück. Wir erledigen für Sie alle weiteren Formalitäten.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EU-Überweisungen über 50.000 EUR unterliegen der Bepreisung aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Bitte beachten Sie die Auswirkungen Ihrer Entscheidung bezüglich der Gebührenregelung „Our“ / „Ben“ / „Share“ (siehe Hinweis)

EU-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern

EWR-Staaten:

Island, Liechtenstein, Norwegen

Hinweis:

„Our“ Alle Entgelte zu lasten des Auftraggebers

„Ben“ Alle Entgelte zu lasten des Empfängers

„Share“ Jeder bezahlt die Entgelte des eigenen Instituts

Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut im Ausland und durch das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Bei OUR-Überweisungen kann es zu Nachbelastungen von Gebühren der ausländischen Banken kommen, wenn es sich um keinen EU- oder EWR-Staat handelt.

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Technik und System

Zahlungsverkehr

EU Überweisung

Was ist eine EU-Standardüberweisung (EURO-Überweisung)?

Mit einer EU-Standardüberweisung, der so genannten EURO-Überweisung, können Sie bis zu 50.000 Euro kostenfrei in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des EWR überweisen. Für eine EURO-Überweisung benötigen Sie die gültige IBAN, sowie den BIC der Bank des Begünstigten.

Bei der IBAN handelt es sich um die "International Bank Account Number", also die internationalisierte eindeutige Form einer Kontonummer. Der BIC (Bank Identifier Code) stellt die international eindeutige Identifikation der Bank des Empfängers sicher.

Voraussetzung für die kostenfreie Abwicklung einer EU-Standardüberweisung ist die Nutzung des Formulars „EURO-Überweisung“ im Online-Banking.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EURO-Überweisungen können nach der Bestätigung durch Eingabe einer gültigen TAN nicht mehr verändert oder gar storniert werden. Bitte gehen Sie deshalb beim Ausfüllen des Formulars besonders sorgfältig vor.
  • Für Überweisungen innerhalb Deutschlands benötigen Sie ebenfalls die Bankverbindung in Form von IBAN und BIC. Sollten Ihnen die Daten nicht vorliegen können Sie auch die Funktion "Überweisung" nutzen, um wie gewohnt eine Überweisung zu tätigen.
  • Der Betrag einer EURO-Überweisung darf die Summe von EUR 50.000,- nicht übersteigen. Aus Sicherheitsgründen kann das Tageslimit Ihrer netbank AG für Onlinetransaktionen unterhalb dieses Betrages liegen.
  • Für eine Auslandsüberweisung in die EU-Mitgliedsstaaten ab EUR 1.000,- ist die Angabe einer mobilen TAN erforderlich.

Falls das Online-Banking nicht funktioniert, können Sie uns Ihren Auftrag auch schriftlich per Post oder Faxauftrag erteilen. Dazu nutzen Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formular-Center.

Bitte beachten Sie hierbei die Bedingungen der Entgeltregelung "Entgeltteilung" (SHA = shared) und fügen Sie der Überweisung bitte Ihre eigene IBAN hinzu, um ggf. Rücküberweisungen zu erleichtern.

EU-Standardüberweisung/ EURO-Überweisung ab 50.000 Euro

Für Zahlungen in die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum für Beträge ab 50.000 Euro kann die EURO-Überweisung aus dem Online-Banking nicht genutzt werden. Daher verwenden Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formularcenter.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es unterschrieben per Post oder Faxauftrag an uns zurück. Wir erledigen für Sie alle weiteren Formalitäten.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EU-Überweisungen über 50.000 EUR unterliegen der Bepreisung aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Bitte beachten Sie die Auswirkungen Ihrer Entscheidung bezüglich der Gebührenregelung „Our“ / „Ben“ / „Share“ (siehe Hinweis)

EU-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern

EWR-Staaten:

Island, Liechtenstein, Norwegen

Hinweis:

„Our“ Alle Entgelte zu lasten des Auftraggebers

„Ben“ Alle Entgelte zu lasten des Empfängers

„Share“ Jeder bezahlt die Entgelte des eigenen Instituts

Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut im Ausland und durch das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Bei OUR-Überweisungen kann es zu Nachbelastungen von Gebühren der ausländischen Banken kommen, wenn es sich um keinen EU- oder EWR-Staat handelt.

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Sonstiges

Zahlungsverkehr

EU Überweisung

Was ist eine EU-Standardüberweisung (EURO-Überweisung)?

Mit einer EU-Standardüberweisung, der so genannten EURO-Überweisung, können Sie bis zu 50.000 Euro kostenfrei in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des EWR überweisen. Für eine EURO-Überweisung benötigen Sie die gültige IBAN, sowie den BIC der Bank des Begünstigten.

Bei der IBAN handelt es sich um die "International Bank Account Number", also die internationalisierte eindeutige Form einer Kontonummer. Der BIC (Bank Identifier Code) stellt die international eindeutige Identifikation der Bank des Empfängers sicher.

Voraussetzung für die kostenfreie Abwicklung einer EU-Standardüberweisung ist die Nutzung des Formulars „EURO-Überweisung“ im Online-Banking.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EURO-Überweisungen können nach der Bestätigung durch Eingabe einer gültigen TAN nicht mehr verändert oder gar storniert werden. Bitte gehen Sie deshalb beim Ausfüllen des Formulars besonders sorgfältig vor.
  • Für Überweisungen innerhalb Deutschlands benötigen Sie ebenfalls die Bankverbindung in Form von IBAN und BIC. Sollten Ihnen die Daten nicht vorliegen können Sie auch die Funktion "Überweisung" nutzen, um wie gewohnt eine Überweisung zu tätigen.
  • Der Betrag einer EURO-Überweisung darf die Summe von EUR 50.000,- nicht übersteigen. Aus Sicherheitsgründen kann das Tageslimit Ihrer netbank AG für Onlinetransaktionen unterhalb dieses Betrages liegen.
  • Für eine Auslandsüberweisung in die EU-Mitgliedsstaaten ab EUR 1.000,- ist die Angabe einer mobilen TAN erforderlich.

Falls das Online-Banking nicht funktioniert, können Sie uns Ihren Auftrag auch schriftlich per Post oder Faxauftrag erteilen. Dazu nutzen Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formular-Center.

Bitte beachten Sie hierbei die Bedingungen der Entgeltregelung "Entgeltteilung" (SHA = shared) und fügen Sie der Überweisung bitte Ihre eigene IBAN hinzu, um ggf. Rücküberweisungen zu erleichtern.

EU-Standardüberweisung/ EURO-Überweisung ab 50.000 Euro

Für Zahlungen in die EU bzw. den Europäischen Wirtschaftsraum für Beträge ab 50.000 Euro kann die EURO-Überweisung aus dem Online-Banking nicht genutzt werden. Daher verwenden Sie bitte das Formular "Zahlungsauftrag im Auslandsverkehr" aus unserem Formularcenter.

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es unterschrieben per Post oder Faxauftrag an uns zurück. Wir erledigen für Sie alle weiteren Formalitäten.

Bitte beachten Sie folgende Besonderheiten:

  • EU-Überweisungen über 50.000 EUR unterliegen der Bepreisung aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Bitte beachten Sie die Auswirkungen Ihrer Entscheidung bezüglich der Gebührenregelung „Our“ / „Ben“ / „Share“ (siehe Hinweis)

EU-Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern

EWR-Staaten:

Island, Liechtenstein, Norwegen

Hinweis:

„Our“ Alle Entgelte zu lasten des Auftraggebers

„Ben“ Alle Entgelte zu lasten des Empfängers

„Share“ Jeder bezahlt die Entgelte des eigenen Instituts

Bei einer SHARE- oder BEN-Überweisung können durch ein zwischengeschaltetes Kreditinstitut im Ausland und durch das Kreditinstitut des Begünstigten vom Überweisungsbetrag ggf. Entgelte abgezogen werden. Bei OUR-Überweisungen kann es zu Nachbelastungen von Gebühren der ausländischen Banken kommen, wenn es sich um keinen EU- oder EWR-Staat handelt.

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