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Damit Sie die Antwort auf Ihre Frage möglichst schnell finden, haben wir unseren Bereich „Häufige Fragen“ nach Themen gegliedert.

Häufige Fragen

Girokonto

Ratenkredit

Was sind Einnahmen? Sind für einen Kredit alle Einnahmen anrechenbar?

Ihre Einnahmen sind Ihr regelmäßiges Einkommen und andere Leistungen, die Sie in Geld erhalten.

Für einen Kredit berücksichtigen wir nur regelmäßige Einnahmen, d.h. dieses Einkommen muss mindestens quartalsweise gezahlt werden. Hintergrund hierfür ist, dass wir Kredite mit monatlicher Ratenzahlung anbieten und diese auf Basis Ihrer regelmäßigen Einnahmen rechnerisch darstellbar sein sollten.

Wir berücksichtigen:
  • Ihr Arbeitseinkommen aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit
  • Altersrenten und Pensionen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen
  • Nebeneinkommen
  • Kindergeld
Bestimmte Einnahmen setzen wir anteilig an. Diese Einkommen sind zeitlich befristet oder unterliegen einer Überprüfung und können dann ggf. ausgesetzt oder nicht verlängert werden. Wir gehen davon aus, dass Sie im Anschluss zumindest die Hälfte der Einnahmen weiterhin erhalten oder erwirtschaften können:
  • Arbeitseinkommen bei befristeten Verträgen
  • Einkommen aus unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrenten/Erwerbsminderungsrenten
Andere Einnahmen sind für uns nicht anrechenbar. Es handelt sich um jährliche Zahlungen, freiwillige Leistungen, Kostenerstattungen, zeitlich befristete Leistungen oder Einnahmen, die unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen:
  • Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Jährliche Bonus- oder Tantiemezahlungen
  • Bafög und Stipendien
  • Arbeitslosengeld
  • Spesen- und Auslagenerstattungen
  • Elterngeld
  • Unterstützung von Familienangehörigen
Sie verfügen über Einnahmen, die nicht aufgeführt sind? Dann prüfen wir in einem Antrag gern, ob wir diese berücksichtigen können.

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Kredit

Ratenkredit

Was sind Einnahmen? Sind für einen Kredit alle Einnahmen anrechenbar?

Ihre Einnahmen sind Ihr regelmäßiges Einkommen und andere Leistungen, die Sie in Geld erhalten.

Für einen Kredit berücksichtigen wir nur regelmäßige Einnahmen, d.h. dieses Einkommen muss mindestens quartalsweise gezahlt werden. Hintergrund hierfür ist, dass wir Kredite mit monatlicher Ratenzahlung anbieten und diese auf Basis Ihrer regelmäßigen Einnahmen rechnerisch darstellbar sein sollten.

Wir berücksichtigen:
  • Ihr Arbeitseinkommen aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit
  • Altersrenten und Pensionen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen
  • Nebeneinkommen
  • Kindergeld
Bestimmte Einnahmen setzen wir anteilig an. Diese Einkommen sind zeitlich befristet oder unterliegen einer Überprüfung und können dann ggf. ausgesetzt oder nicht verlängert werden. Wir gehen davon aus, dass Sie im Anschluss zumindest die Hälfte der Einnahmen weiterhin erhalten oder erwirtschaften können:
  • Arbeitseinkommen bei befristeten Verträgen
  • Einkommen aus unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrenten/Erwerbsminderungsrenten
Andere Einnahmen sind für uns nicht anrechenbar. Es handelt sich um jährliche Zahlungen, freiwillige Leistungen, Kostenerstattungen, zeitlich befristete Leistungen oder Einnahmen, die unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen:
  • Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Jährliche Bonus- oder Tantiemezahlungen
  • Bafög und Stipendien
  • Arbeitslosengeld
  • Spesen- und Auslagenerstattungen
  • Elterngeld
  • Unterstützung von Familienangehörigen
Sie verfügen über Einnahmen, die nicht aufgeführt sind? Dann prüfen wir in einem Antrag gern, ob wir diese berücksichtigen können.

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Wertpapiere

Ratenkredit

Was sind Einnahmen? Sind für einen Kredit alle Einnahmen anrechenbar?

Ihre Einnahmen sind Ihr regelmäßiges Einkommen und andere Leistungen, die Sie in Geld erhalten.

Für einen Kredit berücksichtigen wir nur regelmäßige Einnahmen, d.h. dieses Einkommen muss mindestens quartalsweise gezahlt werden. Hintergrund hierfür ist, dass wir Kredite mit monatlicher Ratenzahlung anbieten und diese auf Basis Ihrer regelmäßigen Einnahmen rechnerisch darstellbar sein sollten.

Wir berücksichtigen:
  • Ihr Arbeitseinkommen aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit
  • Altersrenten und Pensionen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen
  • Nebeneinkommen
  • Kindergeld
Bestimmte Einnahmen setzen wir anteilig an. Diese Einkommen sind zeitlich befristet oder unterliegen einer Überprüfung und können dann ggf. ausgesetzt oder nicht verlängert werden. Wir gehen davon aus, dass Sie im Anschluss zumindest die Hälfte der Einnahmen weiterhin erhalten oder erwirtschaften können:
  • Arbeitseinkommen bei befristeten Verträgen
  • Einkommen aus unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrenten/Erwerbsminderungsrenten
Andere Einnahmen sind für uns nicht anrechenbar. Es handelt sich um jährliche Zahlungen, freiwillige Leistungen, Kostenerstattungen, zeitlich befristete Leistungen oder Einnahmen, die unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen:
  • Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Jährliche Bonus- oder Tantiemezahlungen
  • Bafög und Stipendien
  • Arbeitslosengeld
  • Spesen- und Auslagenerstattungen
  • Elterngeld
  • Unterstützung von Familienangehörigen
Sie verfügen über Einnahmen, die nicht aufgeführt sind? Dann prüfen wir in einem Antrag gern, ob wir diese berücksichtigen können.

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Sparen und Anlegen

Ratenkredit

Was sind Einnahmen? Sind für einen Kredit alle Einnahmen anrechenbar?

Ihre Einnahmen sind Ihr regelmäßiges Einkommen und andere Leistungen, die Sie in Geld erhalten.

Für einen Kredit berücksichtigen wir nur regelmäßige Einnahmen, d.h. dieses Einkommen muss mindestens quartalsweise gezahlt werden. Hintergrund hierfür ist, dass wir Kredite mit monatlicher Ratenzahlung anbieten und diese auf Basis Ihrer regelmäßigen Einnahmen rechnerisch darstellbar sein sollten.

Wir berücksichtigen:
  • Ihr Arbeitseinkommen aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit
  • Altersrenten und Pensionen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen
  • Nebeneinkommen
  • Kindergeld
Bestimmte Einnahmen setzen wir anteilig an. Diese Einkommen sind zeitlich befristet oder unterliegen einer Überprüfung und können dann ggf. ausgesetzt oder nicht verlängert werden. Wir gehen davon aus, dass Sie im Anschluss zumindest die Hälfte der Einnahmen weiterhin erhalten oder erwirtschaften können:
  • Arbeitseinkommen bei befristeten Verträgen
  • Einkommen aus unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrenten/Erwerbsminderungsrenten
Andere Einnahmen sind für uns nicht anrechenbar. Es handelt sich um jährliche Zahlungen, freiwillige Leistungen, Kostenerstattungen, zeitlich befristete Leistungen oder Einnahmen, die unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen:
  • Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Jährliche Bonus- oder Tantiemezahlungen
  • Bafög und Stipendien
  • Arbeitslosengeld
  • Spesen- und Auslagenerstattungen
  • Elterngeld
  • Unterstützung von Familienangehörigen
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Technik und System

Ratenkredit

Was sind Einnahmen? Sind für einen Kredit alle Einnahmen anrechenbar?

Ihre Einnahmen sind Ihr regelmäßiges Einkommen und andere Leistungen, die Sie in Geld erhalten.

Für einen Kredit berücksichtigen wir nur regelmäßige Einnahmen, d.h. dieses Einkommen muss mindestens quartalsweise gezahlt werden. Hintergrund hierfür ist, dass wir Kredite mit monatlicher Ratenzahlung anbieten und diese auf Basis Ihrer regelmäßigen Einnahmen rechnerisch darstellbar sein sollten.

Wir berücksichtigen:
  • Ihr Arbeitseinkommen aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit
  • Altersrenten und Pensionen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen
  • Nebeneinkommen
  • Kindergeld
Bestimmte Einnahmen setzen wir anteilig an. Diese Einkommen sind zeitlich befristet oder unterliegen einer Überprüfung und können dann ggf. ausgesetzt oder nicht verlängert werden. Wir gehen davon aus, dass Sie im Anschluss zumindest die Hälfte der Einnahmen weiterhin erhalten oder erwirtschaften können:
  • Arbeitseinkommen bei befristeten Verträgen
  • Einkommen aus unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrenten/Erwerbsminderungsrenten
Andere Einnahmen sind für uns nicht anrechenbar. Es handelt sich um jährliche Zahlungen, freiwillige Leistungen, Kostenerstattungen, zeitlich befristete Leistungen oder Einnahmen, die unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen:
  • Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Jährliche Bonus- oder Tantiemezahlungen
  • Bafög und Stipendien
  • Arbeitslosengeld
  • Spesen- und Auslagenerstattungen
  • Elterngeld
  • Unterstützung von Familienangehörigen
Sie verfügen über Einnahmen, die nicht aufgeführt sind? Dann prüfen wir in einem Antrag gern, ob wir diese berücksichtigen können.

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Sonstiges

Ratenkredit

Was sind Einnahmen? Sind für einen Kredit alle Einnahmen anrechenbar?

Ihre Einnahmen sind Ihr regelmäßiges Einkommen und andere Leistungen, die Sie in Geld erhalten.

Für einen Kredit berücksichtigen wir nur regelmäßige Einnahmen, d.h. dieses Einkommen muss mindestens quartalsweise gezahlt werden. Hintergrund hierfür ist, dass wir Kredite mit monatlicher Ratenzahlung anbieten und diese auf Basis Ihrer regelmäßigen Einnahmen rechnerisch darstellbar sein sollten.

Wir berücksichtigen:
  • Ihr Arbeitseinkommen aus angestellter oder selbstständiger Tätigkeit
  • Altersrenten und Pensionen
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltsleistungen
  • Nebeneinkommen
  • Kindergeld
Bestimmte Einnahmen setzen wir anteilig an. Diese Einkommen sind zeitlich befristet oder unterliegen einer Überprüfung und können dann ggf. ausgesetzt oder nicht verlängert werden. Wir gehen davon aus, dass Sie im Anschluss zumindest die Hälfte der Einnahmen weiterhin erhalten oder erwirtschaften können:
  • Arbeitseinkommen bei befristeten Verträgen
  • Einkommen aus unbefristeten Erwerbsunfähigkeitsrenten/Erwerbsminderungsrenten
Andere Einnahmen sind für uns nicht anrechenbar. Es handelt sich um jährliche Zahlungen, freiwillige Leistungen, Kostenerstattungen, zeitlich befristete Leistungen oder Einnahmen, die unter besonderem gesetzlichen Schutz stehen:
  • Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
  • Jährliche Bonus- oder Tantiemezahlungen
  • Bafög und Stipendien
  • Arbeitslosengeld
  • Spesen- und Auslagenerstattungen
  • Elterngeld
  • Unterstützung von Familienangehörigen
Sie verfügen über Einnahmen, die nicht aufgeführt sind? Dann prüfen wir in einem Antrag gern, ob wir diese berücksichtigen können.

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