Ich bin angestellter Geschäftsführer und an der Firma beteiligt. Was muss ich beachten?
Sind Sie als Geschäftsführer nicht geringfügig an der Sie beschäftigenden Firma beteiligt, so prüfen wir Sie analog unserer freiberuflichen Kunden. Bei der Feststellung einer Geringfügigkeit richten wir uns nach Ihrer Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben: Bei einer nicht geringfügigen Beteiligung sind Sie regelmäßig von den Sozialabgaben befreit.
Für eine Kreditvergabe setzen wir bei einer wie oben beschriebenen Beteiligung voraus, dass Ihr Unternehmen seit mindestens drei Jahren existiert. Wir benötigen für die Prüfung zusätzlich zu Ihren letzten drei Gehaltsabrechnungen und Kontoauszügen der letzten fünf Wochen folgende Unterlagen:
Ich bin angestellter Geschäftsführer und an der Firma beteiligt. Was muss ich beachten?
Sind Sie als Geschäftsführer nicht geringfügig an der Sie beschäftigenden Firma beteiligt, so prüfen wir Sie analog unserer freiberuflichen Kunden. Bei der Feststellung einer Geringfügigkeit richten wir uns nach Ihrer Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben: Bei einer nicht geringfügigen Beteiligung sind Sie regelmäßig von den Sozialabgaben befreit.
Für eine Kreditvergabe setzen wir bei einer wie oben beschriebenen Beteiligung voraus, dass Ihr Unternehmen seit mindestens drei Jahren existiert. Wir benötigen für die Prüfung zusätzlich zu Ihren letzten drei Gehaltsabrechnungen und Kontoauszügen der letzten fünf Wochen folgende Unterlagen:
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Sind Sie als Geschäftsführer nicht geringfügig an der Sie beschäftigenden Firma beteiligt, so prüfen wir Sie analog unserer freiberuflichen Kunden. Bei der Feststellung einer Geringfügigkeit richten wir uns nach Ihrer Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben: Bei einer nicht geringfügigen Beteiligung sind Sie regelmäßig von den Sozialabgaben befreit.
Für eine Kreditvergabe setzen wir bei einer wie oben beschriebenen Beteiligung voraus, dass Ihr Unternehmen seit mindestens drei Jahren existiert. Wir benötigen für die Prüfung zusätzlich zu Ihren letzten drei Gehaltsabrechnungen und Kontoauszügen der letzten fünf Wochen folgende Unterlagen:
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Sind Sie als Geschäftsführer nicht geringfügig an der Sie beschäftigenden Firma beteiligt, so prüfen wir Sie analog unserer freiberuflichen Kunden. Bei der Feststellung einer Geringfügigkeit richten wir uns nach Ihrer Pflicht zur Zahlung von Sozialabgaben: Bei einer nicht geringfügigen Beteiligung sind Sie regelmäßig von den Sozialabgaben befreit.
Für eine Kreditvergabe setzen wir bei einer wie oben beschriebenen Beteiligung voraus, dass Ihr Unternehmen seit mindestens drei Jahren existiert. Wir benötigen für die Prüfung zusätzlich zu Ihren letzten drei Gehaltsabrechnungen und Kontoauszügen der letzten fünf Wochen folgende Unterlagen:
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