Kontoeröffnung
Kontoeröffnung
GemeinschaftskontoBitte senden Sie uns hierfür im Online-Banking ein neues Kontoeröffnungsformular (PopUp) mit den Angaben beider Kontoinhaber und den nötigen Unterschriften zu. Geben Sie bitte auch die bereits bestehende(n) Kontonummer(n) auf dem Antrag an.
Eine Legitimation per PostIdent Coupon ist lediglich für einen neu hinzukommenden Kontoinhaber notwendig. Bitte bedenken Sie, dass nur verheiratete Kontoinhaber einen Freistellungsauftrag für das Oder-Konto einreichen können. Bitte reichen Sie uns einen entsprechenden Freistellungsauftrag unterschrieben ein. Bitte beachten Sie, dass uns ein Original dieses Auftrages vorliegen muss. Eine TAN-gesicherte Mitteilung ist nicht ausreichend. Jeder Kontoinhaber des Oder-Kontos erhält eigene Berechtigungs- und Zugangsdaten (Online-PIN, TAN-Tabelle, Telefon-PIN). Bitte verwahren Sie diese Unterlagen getrennt, um Verwechslungen auszuschließen. Die Kontoinhaber müssen sich nach der erstmaligen Anmeldung unbedingt verschiedene Passwörter (PINs) vergeben, damit das System eine eindeutige Benutzeridentifizierung vornehmen und störungsfrei arbeiten kann.
Wenn Sie eine Kontoeröffnung vornehmen, führen wir auf Basis Ihrer Angaben bereits eine online Vorprüfung durch. Nach dieser Vorprüfung senden wir Ihnen eine E-Mail und teilen Ihnen das Ergebnis unserer Vorprüfung mit. Bitte beachten Sie, dass wir bereits bei dieser Vorprüfung eine Schufa Auskunft einholen, so dass wir Ihnen mit Eintreffen Ihrer Kontoeröffnungsunterlagen alle weiteren Unterlagen unverzüglich zustellen können. Reichen Sie uns keine Unterlagen ein, so wird diese Anfrage automatisch nach zehn Tagen bei der Schufa gelöscht. Selbstverständlich erfolgt die Abfrage dieser Informationen im Rahmen des Datenschutzes und über eine hochsichere Verbindung.
Unser Wegweiser "Nur zwei Schritte" sowie der Hinweis "Was ist noch zu tun?" im Kontoeröffnungsformular veranschaulichen Ihnen, wie das weitere Vorgehen bei der Kontoeröffnung vonstatten geht.
