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Damit Sie die Antwort auf Ihre Frage möglichst schnell finden, haben wir unseren Bereich „Häufige Fragen“ nach Themen gegliedert.

Häufige Fragen

Girokonto

Kontoeröffnung

Meldebescheinigung

Was ist bei einer Legitimation per Reisepass oder Personalausweis ohne Adresseintrag zu beachten?

Als deutsches Kreditinstitut ergibt sich unsere Verpflichtung zur Legitimationsprüfung aus §154 AO Abs. 2, in welcher ausgeführt ist, dass wir uns Gewissheit über die Person und Anschrift eines Verfügungsberechtigten zu verschaffen haben.

Dies geschieht regelmäßig aufgrund der uns auferlegten Nachweispflichten regelmäßig über amtlich anerkannte Dokumente, D.h. eine Legitimationsprüfung kann über einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, erfolgen. Bei europäischen Varianten des Personalausweises ohne Eintragung der Meldeadresse ist ebenfalls eine Meldebestätigung erforderlich.

Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU–Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten. Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.

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Kredit

Kontoeröffnung

Meldebescheinigung

Was ist bei einer Legitimation per Reisepass oder Personalausweis ohne Adresseintrag zu beachten?

Als deutsches Kreditinstitut ergibt sich unsere Verpflichtung zur Legitimationsprüfung aus §154 AO Abs. 2, in welcher ausgeführt ist, dass wir uns Gewissheit über die Person und Anschrift eines Verfügungsberechtigten zu verschaffen haben.

Dies geschieht regelmäßig aufgrund der uns auferlegten Nachweispflichten regelmäßig über amtlich anerkannte Dokumente, D.h. eine Legitimationsprüfung kann über einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, erfolgen. Bei europäischen Varianten des Personalausweises ohne Eintragung der Meldeadresse ist ebenfalls eine Meldebestätigung erforderlich.

Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU–Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten. Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.

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Wertpapiere

Kontoeröffnung

Meldebescheinigung

Was ist bei einer Legitimation per Reisepass oder Personalausweis ohne Adresseintrag zu beachten?

Als deutsches Kreditinstitut ergibt sich unsere Verpflichtung zur Legitimationsprüfung aus §154 AO Abs. 2, in welcher ausgeführt ist, dass wir uns Gewissheit über die Person und Anschrift eines Verfügungsberechtigten zu verschaffen haben.

Dies geschieht regelmäßig aufgrund der uns auferlegten Nachweispflichten regelmäßig über amtlich anerkannte Dokumente, D.h. eine Legitimationsprüfung kann über einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, erfolgen. Bei europäischen Varianten des Personalausweises ohne Eintragung der Meldeadresse ist ebenfalls eine Meldebestätigung erforderlich.

Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU–Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten. Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.

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Sparen und Anlegen

Kontoeröffnung

Meldebescheinigung

Was ist bei einer Legitimation per Reisepass oder Personalausweis ohne Adresseintrag zu beachten?

Als deutsches Kreditinstitut ergibt sich unsere Verpflichtung zur Legitimationsprüfung aus §154 AO Abs. 2, in welcher ausgeführt ist, dass wir uns Gewissheit über die Person und Anschrift eines Verfügungsberechtigten zu verschaffen haben.

Dies geschieht regelmäßig aufgrund der uns auferlegten Nachweispflichten regelmäßig über amtlich anerkannte Dokumente, D.h. eine Legitimationsprüfung kann über einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, erfolgen. Bei europäischen Varianten des Personalausweises ohne Eintragung der Meldeadresse ist ebenfalls eine Meldebestätigung erforderlich.

Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU–Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten. Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.

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Technik und System

Kontoeröffnung

Meldebescheinigung

Was ist bei einer Legitimation per Reisepass oder Personalausweis ohne Adresseintrag zu beachten?

Als deutsches Kreditinstitut ergibt sich unsere Verpflichtung zur Legitimationsprüfung aus §154 AO Abs. 2, in welcher ausgeführt ist, dass wir uns Gewissheit über die Person und Anschrift eines Verfügungsberechtigten zu verschaffen haben.

Dies geschieht regelmäßig aufgrund der uns auferlegten Nachweispflichten regelmäßig über amtlich anerkannte Dokumente, D.h. eine Legitimationsprüfung kann über einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, erfolgen. Bei europäischen Varianten des Personalausweises ohne Eintragung der Meldeadresse ist ebenfalls eine Meldebestätigung erforderlich.

Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU–Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten. Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.

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Sonstiges

Kontoeröffnung

Meldebescheinigung

Was ist bei einer Legitimation per Reisepass oder Personalausweis ohne Adresseintrag zu beachten?

Als deutsches Kreditinstitut ergibt sich unsere Verpflichtung zur Legitimationsprüfung aus §154 AO Abs. 2, in welcher ausgeführt ist, dass wir uns Gewissheit über die Person und Anschrift eines Verfügungsberechtigten zu verschaffen haben.

Dies geschieht regelmäßig aufgrund der uns auferlegten Nachweispflichten regelmäßig über amtlich anerkannte Dokumente, D.h. eine Legitimationsprüfung kann über einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, erfolgen. Bei europäischen Varianten des Personalausweises ohne Eintragung der Meldeadresse ist ebenfalls eine Meldebestätigung erforderlich.

Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU–Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten. Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.

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