Wie können deutsche Staatsbürger im Ausland die Legitimationsprüfung vornehmen?
Die Antragsteller können sich bei deutschen Botschaften oder Konsulaten mit Ihrem Personalausweis/Reisepass legitimieren. Hierbei ist es erforderlich, dass die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigt wird und der netbank AG eine lesbare Fotokopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises/ Reisepasses zur Verfügung gestellt wird. Im Falle der Legitimation anhand des Reisepasses wird eine Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, benötigt. Eventuell anfallende Kosten für die Beglaubigung können nicht von der netbank AG übernommen werden.
Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU-Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten.
Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.
Wie können deutsche Staatsbürger im Ausland die Legitimationsprüfung vornehmen?
Die Antragsteller können sich bei deutschen Botschaften oder Konsulaten mit Ihrem Personalausweis/Reisepass legitimieren. Hierbei ist es erforderlich, dass die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigt wird und der netbank AG eine lesbare Fotokopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises/ Reisepasses zur Verfügung gestellt wird. Im Falle der Legitimation anhand des Reisepasses wird eine Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, benötigt. Eventuell anfallende Kosten für die Beglaubigung können nicht von der netbank AG übernommen werden.
Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU-Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten.
Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.
Wie können deutsche Staatsbürger im Ausland die Legitimationsprüfung vornehmen?
Die Antragsteller können sich bei deutschen Botschaften oder Konsulaten mit Ihrem Personalausweis/Reisepass legitimieren. Hierbei ist es erforderlich, dass die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigt wird und der netbank AG eine lesbare Fotokopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises/ Reisepasses zur Verfügung gestellt wird. Im Falle der Legitimation anhand des Reisepasses wird eine Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, benötigt. Eventuell anfallende Kosten für die Beglaubigung können nicht von der netbank AG übernommen werden.
Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU-Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten.
Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.
Wie können deutsche Staatsbürger im Ausland die Legitimationsprüfung vornehmen?
Die Antragsteller können sich bei deutschen Botschaften oder Konsulaten mit Ihrem Personalausweis/Reisepass legitimieren. Hierbei ist es erforderlich, dass die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigt wird und der netbank AG eine lesbare Fotokopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises/ Reisepasses zur Verfügung gestellt wird. Im Falle der Legitimation anhand des Reisepasses wird eine Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, benötigt. Eventuell anfallende Kosten für die Beglaubigung können nicht von der netbank AG übernommen werden.
Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU-Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten.
Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.
Wie können deutsche Staatsbürger im Ausland die Legitimationsprüfung vornehmen?
Die Antragsteller können sich bei deutschen Botschaften oder Konsulaten mit Ihrem Personalausweis/Reisepass legitimieren. Hierbei ist es erforderlich, dass die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigt wird und der netbank AG eine lesbare Fotokopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises/ Reisepasses zur Verfügung gestellt wird. Im Falle der Legitimation anhand des Reisepasses wird eine Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, benötigt. Eventuell anfallende Kosten für die Beglaubigung können nicht von der netbank AG übernommen werden.
Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU-Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten.
Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.
Wie können deutsche Staatsbürger im Ausland die Legitimationsprüfung vornehmen?
Die Antragsteller können sich bei deutschen Botschaften oder Konsulaten mit Ihrem Personalausweis/Reisepass legitimieren. Hierbei ist es erforderlich, dass die Unterschrift auf dem Antragsformular beglaubigt wird und der netbank AG eine lesbare Fotokopie der Vor- und Rückseite des Personalausweises/ Reisepasses zur Verfügung gestellt wird. Im Falle der Legitimation anhand des Reisepasses wird eine Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, benötigt. Eventuell anfallende Kosten für die Beglaubigung können nicht von der netbank AG übernommen werden.
Seit dem 01.07.2005 sind alle Kreditinstitute im Rahmen der EU-Zinsverordnung gehalten, bei Kontoeröffnungen die jeweilige Steuer–Identifikationsnummer (TIN) des Kontoinhabers festzuhalten.
Hat das jeweilige Land, in dem dieser ansässig ist, eine TIN erteilt, ist diese anhand eines beweiskräftigen Dokumentes (z.B. lokaler Steuerbescheid, ID – Karte, Bescheinigungsmuster etc.) nachzuweisen.