Wie ist eine Kontoeröffnung für Minderjährige vorzunehmen?
Bitte senden Sie uns einen Kontoeröffnungsantrag, die "Zustimmungserklärung für Konten von Minderjährigen" sowie
eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Ausweises des Kindes zu. Die Formulare
werden im Rahmen unseres automatischen Formularwesens entsprechend generiert.
Anstelle des Kindes handeln die gesetzlichen Vertreter (Eltern
gemeinsam oder Vormund). Die Identitätsprüfung erfolgt mittels Geburtsurkunde
oder Ausweis des Kindes sowie der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern mit Meldebestätigung
(per PostIdent-Verfahren).
Da es sich um geschäftsunfähige bzw. beschränkt geschäftsfähige
Personen handelt, die dem Gesetz nach besonders schutzbedürftig sind, gelten
im Falle minderjähriger Kontoinhaber bestimmte Einschränkungen. Dazu gehört
die Kontoführung auf Guthabenbasis und die Beschränkung des Handels auf Wertpapiere
der Risikoklasse 1. Auch EC - Karten dürfen an Minderjährige nicht herausgegeben werden.Damit erfüllen wir die gesetzlichen Forderungen (BGB, Wertpapierhandelsgesetz
und Einkommensteuerdurchführungsverordnung).