Kontoeröffnung

Tocher,Sohn

Wie ist eine Kontoeröffnung für Minderjährige vorzunehmen?

Bitte senden Sie uns einen Kontoeröffnungsantrag, die "Zustimmungserklärung für Konten von Minderjährigen" sowie eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Ausweises des Kindes zu. Die Formulare werden im Rahmen unseres automatischen Formularwesens entsprechend generiert. Anstelle des Kindes handeln die gesetzlichen Vertreter (Eltern gemeinsam oder Vormund). Die Identitätsprüfung erfolgt mittels Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes sowie der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern mit Meldebestätigung (per PostIdent-Verfahren). Da es sich um geschäftsunfähige bzw. beschränkt geschäftsfähige Personen handelt, die dem Gesetz nach besonders schutzbedürftig sind, gelten im Falle minderjähriger Kontoinhaber bestimmte Einschränkungen. Dazu gehört die Kontoführung auf Guthabenbasis und die Beschränkung des Handels auf Wertpapiere der Risikoklasse 1. Auch EC - Karten dürfen an Minderjährige nicht herausgegeben werden.Damit erfüllen wir die gesetzlichen Forderungen (BGB, Wertpapierhandelsgesetz und Einkommensteuerdurchführungsverordnung).

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