Liegt der netbank AG eine Konto/Depotvollmacht vor, kann der
Bevollmächtigte bzw. der Begünstigte über das Guthaben im Rahmen der Fälligkeiten
verfügen. Deshalb ist es sinnvoll, zu Lebzeiten immer eine Vollmacht zu erteilen. Ohne Vollmacht können nur alle Erben
gemeinsam Verfügungen treffen. Die Legitimation der Erben (z. B. durch den Erbschein)
ist in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (PDF) geregelt. Beachten Sie bitte, dass die Ausfertigung
eines Erbscheines durch das Amtsgericht ggf. mehrere Wochen dauern kann.