Die Bankvollmacht gilt für alle bestehenden und zukünftigen Konten und Depots, die unter der von Ihnen angegebenen Kundennummer geführt werden. Eine Einschränkung der Vollmacht auf einzelne Konten ist nicht möglich.
Die Vollmacht gilt zu Lebzeiten des Kontoinhabers und über dessen Tod hinaus, kann jedoch nach dem Tod des Kontoinhabers von einem oder mehreren Erben widerrufen werden. Dann sind Verfügungen nur noch durch den Bevollmächtigten und den Widerrufenden zusammen möglich.