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Damit Sie die Antwort auf Ihre Frage möglichst schnell finden, haben wir unseren Bereich „Häufige Fragen“ nach Themen gegliedert.

Häufige Fragen

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Hochzeit/Heirat

Was muss ich bei einer Namensänderung tun?

Senden Sie den Vordruck Namensänderung (PDF) bitte ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Bitte nehmen Sie mit beiliegendem Post-Ident Coupon eine erneute Legitimationsprüfung mit Ihrem geänderten Ausweis bei der Post vor. Hierdurch können Sie die Namensänderung kostenlos an die netbank AG senden.

Hinweis: Sie können mit dem Namensänderungsformular (PDF) auch eine neue EC-Karte bestellen. Eine neue MasterCard bestellen Sie mit dem entsprechenden Antrag unter Formulare (beachten Sie hierzu auch unseren Preisaushang). Bitte senden Sie Ihre Karte(n) mit dem alten Namen und (bei der EC-Karte) dem aufgebrauchten Geldchip zurück.

Wichtig: Wir benötigen von Ihnen in jedem Falle die Änderung eines eventuell vorhandenen Freistellungsauftrags. Bei einer Namensänderung wegen Heirat mit gemeinsamer Steuerveranlagung muss der Freistellungsauftrag von beiden Ehepartnern unterschrieben werden.

  • Löschen Sie bei Heirat bitte die jeweiligen Einzelfreistellungsaufträge bzw. setzen Sie diese auf den bereits beanspruchten Betrag herab. Die Freistellungsaufträge sind dann bis zum Jahresende zu befristen, damit ein gemeinsamer Ehefreistellungsauftrag gültig sein kann.
  • Bei Scheidung/Trennung der Ehepartner können erst die Einzelfreistellungsaufträge gültig werden, wenn der gemeinsame Freistellungsauftrag gelöscht oder auf den beanspruchten Betrag herabgesetzt und befristet wurde. Für die Löschung bzw. Änderung des Gemeinschaftsfreistellungsauftrages benötigen Sie beide Unterschriften.

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Kredit

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Wertpapiere

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Sonstiges

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