Sie bestimmen, wie oft Sie Ihre Kontoauszüge haben möchten. So haben Sie zum einen die Möglichkeit, über die digitale Postbox nach Ihrem individuellen Rhythmus die Auszüge abzurufen. Dies muss mindestens alle drei Monate erfolgen. Rufen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig über die digitale Postbox ab, erhalten Sie diese nicht mehr per Post. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich Ihre Auszüge per Post zuschicken zu lassen. Die Kosten hierfür werden wir Ihnen in Rechnung stellen (siehe Preisaushang). Darüber hinaus können Sie die Kontoumsätze der zurückliegenden drei Monate jederzeit im Online-Banking
nachvollziehen.
Für das Girokonto erstellen wir vierteljährlich einen Rechnungsabschluss, dieser dient als Saldenbestätigung (juristischer Kontoabschluss).
Sie bestimmen, wie oft Sie Ihre Kontoauszüge haben möchten. So haben Sie zum einen die Möglichkeit, über die digitale Postbox nach Ihrem individuellen Rhythmus die Auszüge abzurufen. Dies muss mindestens alle drei Monate erfolgen. Rufen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig über die digitale Postbox ab, erhalten Sie diese nicht mehr per Post. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich Ihre Auszüge per Post zuschicken zu lassen. Die Kosten hierfür werden wir Ihnen in Rechnung stellen (siehe Preisaushang). Darüber hinaus können Sie die Kontoumsätze der zurückliegenden drei Monate jederzeit im Online-Banking
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Für das Girokonto erstellen wir vierteljährlich einen Rechnungsabschluss, dieser dient als Saldenbestätigung (juristischer Kontoabschluss).
Sie bestimmen, wie oft Sie Ihre Kontoauszüge haben möchten. So haben Sie zum einen die Möglichkeit, über die digitale Postbox nach Ihrem individuellen Rhythmus die Auszüge abzurufen. Dies muss mindestens alle drei Monate erfolgen. Rufen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig über die digitale Postbox ab, erhalten Sie diese nicht mehr per Post. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich Ihre Auszüge per Post zuschicken zu lassen. Die Kosten hierfür werden wir Ihnen in Rechnung stellen (siehe Preisaushang). Darüber hinaus können Sie die Kontoumsätze der zurückliegenden drei Monate jederzeit im Online-Banking
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Für das Girokonto erstellen wir vierteljährlich einen Rechnungsabschluss, dieser dient als Saldenbestätigung (juristischer Kontoabschluss).
Sie bestimmen, wie oft Sie Ihre Kontoauszüge haben möchten. So haben Sie zum einen die Möglichkeit, über die digitale Postbox nach Ihrem individuellen Rhythmus die Auszüge abzurufen. Dies muss mindestens alle drei Monate erfolgen. Rufen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig über die digitale Postbox ab, erhalten Sie diese nicht mehr per Post. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich Ihre Auszüge per Post zuschicken zu lassen. Die Kosten hierfür werden wir Ihnen in Rechnung stellen (siehe Preisaushang). Darüber hinaus können Sie die Kontoumsätze der zurückliegenden drei Monate jederzeit im Online-Banking
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Für das Girokonto erstellen wir vierteljährlich einen Rechnungsabschluss, dieser dient als Saldenbestätigung (juristischer Kontoabschluss).
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