Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Sie ab dem 01.01.2011 Freistellungsaufträge nur noch unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen oder ändern. Ansonsten ist der Freistellungsauftrag ungültig. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche sowie dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist lebenslang geltend und besteht aus insgesamt elf Ziffern. Zu der Identifikationsnummer werden alle persönlichen Angaben gespeichert. Im Jahre 2008 wurde die Steuer-ID den Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mitgeteilt. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben zunächst weiterhin ohne Angabe der Steuer-Identifikationsnummer gültig.
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Sie ab dem 01.01.2011 Freistellungsaufträge nur noch unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen oder ändern. Ansonsten ist der Freistellungsauftrag ungültig. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche sowie dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist lebenslang geltend und besteht aus insgesamt elf Ziffern. Zu der Identifikationsnummer werden alle persönlichen Angaben gespeichert. Im Jahre 2008 wurde die Steuer-ID den Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mitgeteilt. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben zunächst weiterhin ohne Angabe der Steuer-Identifikationsnummer gültig.
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Sie ab dem 01.01.2011 Freistellungsaufträge nur noch unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen oder ändern. Ansonsten ist der Freistellungsauftrag ungültig. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche sowie dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist lebenslang geltend und besteht aus insgesamt elf Ziffern. Zu der Identifikationsnummer werden alle persönlichen Angaben gespeichert. Im Jahre 2008 wurde die Steuer-ID den Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mitgeteilt. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben zunächst weiterhin ohne Angabe der Steuer-Identifikationsnummer gültig.
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Sie ab dem 01.01.2011 Freistellungsaufträge nur noch unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen oder ändern. Ansonsten ist der Freistellungsauftrag ungültig. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche sowie dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist lebenslang geltend und besteht aus insgesamt elf Ziffern. Zu der Identifikationsnummer werden alle persönlichen Angaben gespeichert. Im Jahre 2008 wurde die Steuer-ID den Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mitgeteilt. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben zunächst weiterhin ohne Angabe der Steuer-Identifikationsnummer gültig.
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen Sie ab dem 01.01.2011 Freistellungsaufträge nur noch unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen oder ändern. Ansonsten ist der Freistellungsauftrag ungültig. Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine bundeseinheitliche sowie dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist lebenslang geltend und besteht aus insgesamt elf Ziffern. Zu der Identifikationsnummer werden alle persönlichen Angaben gespeichert. Im Jahre 2008 wurde die Steuer-ID den Steuerpflichtigen in einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) mitgeteilt. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben zunächst weiterhin ohne Angabe der Steuer-Identifikationsnummer gültig.
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