Grundsätzlich erfolgt eine Wiederanlage der auszuschüttenden Erträge zum Anteilspreis. In besonderen Konstellationen (Fremdwährungsfonds, Ausschüttungsbetrag ergibt für eine Gattung keinen ganzen Anteil) wird die Auszahlung der Erträge vorgenommen.
Grundsätzlich erfolgt eine Wiederanlage der auszuschüttenden Erträge zum Anteilspreis. In besonderen Konstellationen (Fremdwährungsfonds, Ausschüttungsbetrag ergibt für eine Gattung keinen ganzen Anteil) wird die Auszahlung der Erträge vorgenommen.
Grundsätzlich erfolgt eine Wiederanlage der auszuschüttenden Erträge zum Anteilspreis. In besonderen Konstellationen (Fremdwährungsfonds, Ausschüttungsbetrag ergibt für eine Gattung keinen ganzen Anteil) wird die Auszahlung der Erträge vorgenommen.
Grundsätzlich erfolgt eine Wiederanlage der auszuschüttenden Erträge zum Anteilspreis. In besonderen Konstellationen (Fremdwährungsfonds, Ausschüttungsbetrag ergibt für eine Gattung keinen ganzen Anteil) wird die Auszahlung der Erträge vorgenommen.
Grundsätzlich erfolgt eine Wiederanlage der auszuschüttenden Erträge zum Anteilspreis. In besonderen Konstellationen (Fremdwährungsfonds, Ausschüttungsbetrag ergibt für eine Gattung keinen ganzen Anteil) wird die Auszahlung der Erträge vorgenommen.
Grundsätzlich erfolgt eine Wiederanlage der auszuschüttenden Erträge zum Anteilspreis. In besonderen Konstellationen (Fremdwährungsfonds, Ausschüttungsbetrag ergibt für eine Gattung keinen ganzen Anteil) wird die Auszahlung der Erträge vorgenommen.