Sollten Sie einen höheren Dispositionskredit benötigen oder z. B. als Selbstständiger kein maschinelles Limit in Anspruch nehmen können, stellen Sie einfach einen Dispositionskreditantrag in der gewünschten Höhe. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Wir stellen unsere Kredite jeweils auf die antragstellende Person ab und benötigen bei entsprechend verfügbarem Einkommen i.d.R. keine Stellung von Sicherheiten; eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist standardmäßig im Kreditantrag enthalten. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Kontoführung und keine negativen Einträge in der Schufa. Bei Ehepartnern und eheähnlichen Gemeinschaften sollten beide Partner gemeinsam als Antragsteller auftreten.
Damit wir Ihren Kreditwunsch prüfen können, fügen Sie dem unterschriebenen Dispositionskreditantrag bitte folgende Unterlagen in Kopie bei:
die letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie Nachweise über sonstige regelmäßige Einnahmen (Selbstständige s.u.)
Kontoauszüge der letzten fünf Wochen mit Gehaltseingang.
Bei Rückfragen hilft uns die Angabe Ihrer Bearbeitungsnummer.
Für Selbstständige
Selbstständig ist für uns, wer sein Haupteinkommen aus einer entsprechenden Tätigkeit bezieht. Auch geschäftsführende Gesellschafter sowie in der Firma des Ehepartners Angestellte betrachten wir aufgrund unserer Prüfungspflichten als selbstständig.
Für die Kreditvergabe setzen wir eine seit mind. drei Jahren bestehende Selbstständigkeit voraus.
Reichen Sie uns bitte an Stelle der Gehaltsabrechnungen -sofern vorhanden- folgende Unterlagen ein:
die letzten beiden Ihnen vorliegenden Einkommenssteuerbescheide
die unterschriebene betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen und Saldenliste des letzten Monats und des 31.12. des Vorjahres
die unterschriebene aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung(GuV)
die Original Kontoauszüge der letzten fünf Wochen Ihres Privatkontos
die Einkommensabrechnung, wenn Sie in Ihrer Firma oder in der Ihres Ehepartners angestellt sind
Sollten Sie einen höheren Dispositionskredit benötigen oder z. B. als Selbstständiger kein maschinelles Limit in Anspruch nehmen können, stellen Sie einfach einen Dispositionskreditantrag in der gewünschten Höhe. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Wir stellen unsere Kredite jeweils auf die antragstellende Person ab und benötigen bei entsprechend verfügbarem Einkommen i.d.R. keine Stellung von Sicherheiten; eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist standardmäßig im Kreditantrag enthalten. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Kontoführung und keine negativen Einträge in der Schufa. Bei Ehepartnern und eheähnlichen Gemeinschaften sollten beide Partner gemeinsam als Antragsteller auftreten.
Damit wir Ihren Kreditwunsch prüfen können, fügen Sie dem unterschriebenen Dispositionskreditantrag bitte folgende Unterlagen in Kopie bei:
die letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie Nachweise über sonstige regelmäßige Einnahmen (Selbstständige s.u.)
Kontoauszüge der letzten fünf Wochen mit Gehaltseingang.
Bei Rückfragen hilft uns die Angabe Ihrer Bearbeitungsnummer.
Für Selbstständige
Selbstständig ist für uns, wer sein Haupteinkommen aus einer entsprechenden Tätigkeit bezieht. Auch geschäftsführende Gesellschafter sowie in der Firma des Ehepartners Angestellte betrachten wir aufgrund unserer Prüfungspflichten als selbstständig.
Für die Kreditvergabe setzen wir eine seit mind. drei Jahren bestehende Selbstständigkeit voraus.
Reichen Sie uns bitte an Stelle der Gehaltsabrechnungen -sofern vorhanden- folgende Unterlagen ein:
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die unterschriebene betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen und Saldenliste des letzten Monats und des 31.12. des Vorjahres
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die Original Kontoauszüge der letzten fünf Wochen Ihres Privatkontos
die Einkommensabrechnung, wenn Sie in Ihrer Firma oder in der Ihres Ehepartners angestellt sind
Sollten Sie einen höheren Dispositionskredit benötigen oder z. B. als Selbstständiger kein maschinelles Limit in Anspruch nehmen können, stellen Sie einfach einen Dispositionskreditantrag in der gewünschten Höhe. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Wir stellen unsere Kredite jeweils auf die antragstellende Person ab und benötigen bei entsprechend verfügbarem Einkommen i.d.R. keine Stellung von Sicherheiten; eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist standardmäßig im Kreditantrag enthalten. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Kontoführung und keine negativen Einträge in der Schufa. Bei Ehepartnern und eheähnlichen Gemeinschaften sollten beide Partner gemeinsam als Antragsteller auftreten.
Damit wir Ihren Kreditwunsch prüfen können, fügen Sie dem unterschriebenen Dispositionskreditantrag bitte folgende Unterlagen in Kopie bei:
die letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie Nachweise über sonstige regelmäßige Einnahmen (Selbstständige s.u.)
Kontoauszüge der letzten fünf Wochen mit Gehaltseingang.
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Für Selbstständige
Selbstständig ist für uns, wer sein Haupteinkommen aus einer entsprechenden Tätigkeit bezieht. Auch geschäftsführende Gesellschafter sowie in der Firma des Ehepartners Angestellte betrachten wir aufgrund unserer Prüfungspflichten als selbstständig.
Für die Kreditvergabe setzen wir eine seit mind. drei Jahren bestehende Selbstständigkeit voraus.
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die unterschriebene aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung(GuV)
die Original Kontoauszüge der letzten fünf Wochen Ihres Privatkontos
die Einkommensabrechnung, wenn Sie in Ihrer Firma oder in der Ihres Ehepartners angestellt sind
Sollten Sie einen höheren Dispositionskredit benötigen oder z. B. als Selbstständiger kein maschinelles Limit in Anspruch nehmen können, stellen Sie einfach einen Dispositionskreditantrag in der gewünschten Höhe. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Wir stellen unsere Kredite jeweils auf die antragstellende Person ab und benötigen bei entsprechend verfügbarem Einkommen i.d.R. keine Stellung von Sicherheiten; eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist standardmäßig im Kreditantrag enthalten. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Kontoführung und keine negativen Einträge in der Schufa. Bei Ehepartnern und eheähnlichen Gemeinschaften sollten beide Partner gemeinsam als Antragsteller auftreten.
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Selbstständig ist für uns, wer sein Haupteinkommen aus einer entsprechenden Tätigkeit bezieht. Auch geschäftsführende Gesellschafter sowie in der Firma des Ehepartners Angestellte betrachten wir aufgrund unserer Prüfungspflichten als selbstständig.
Für die Kreditvergabe setzen wir eine seit mind. drei Jahren bestehende Selbstständigkeit voraus.
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Sollten Sie einen höheren Dispositionskredit benötigen oder z. B. als Selbstständiger kein maschinelles Limit in Anspruch nehmen können, stellen Sie einfach einen Dispositionskreditantrag in der gewünschten Höhe. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Wir stellen unsere Kredite jeweils auf die antragstellende Person ab und benötigen bei entsprechend verfügbarem Einkommen i.d.R. keine Stellung von Sicherheiten; eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist standardmäßig im Kreditantrag enthalten. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Kontoführung und keine negativen Einträge in der Schufa. Bei Ehepartnern und eheähnlichen Gemeinschaften sollten beide Partner gemeinsam als Antragsteller auftreten.
Damit wir Ihren Kreditwunsch prüfen können, fügen Sie dem unterschriebenen Dispositionskreditantrag bitte folgende Unterlagen in Kopie bei:
die letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie Nachweise über sonstige regelmäßige Einnahmen (Selbstständige s.u.)
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Selbstständig ist für uns, wer sein Haupteinkommen aus einer entsprechenden Tätigkeit bezieht. Auch geschäftsführende Gesellschafter sowie in der Firma des Ehepartners Angestellte betrachten wir aufgrund unserer Prüfungspflichten als selbstständig.
Für die Kreditvergabe setzen wir eine seit mind. drei Jahren bestehende Selbstständigkeit voraus.
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Sollten Sie einen höheren Dispositionskredit benötigen oder z. B. als Selbstständiger kein maschinelles Limit in Anspruch nehmen können, stellen Sie einfach einen Dispositionskreditantrag in der gewünschten Höhe. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Wir stellen unsere Kredite jeweils auf die antragstellende Person ab und benötigen bei entsprechend verfügbarem Einkommen i.d.R. keine Stellung von Sicherheiten; eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist standardmäßig im Kreditantrag enthalten. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Kontoführung und keine negativen Einträge in der Schufa. Bei Ehepartnern und eheähnlichen Gemeinschaften sollten beide Partner gemeinsam als Antragsteller auftreten.
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Selbstständig ist für uns, wer sein Haupteinkommen aus einer entsprechenden Tätigkeit bezieht. Auch geschäftsführende Gesellschafter sowie in der Firma des Ehepartners Angestellte betrachten wir aufgrund unserer Prüfungspflichten als selbstständig.
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