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Allgemeines zum Depot
Minderjährige, Kinderdepot, Depot für Minderjährige, Judenddepot
Kann ich für mein minderjähriges Kind ein Depot einrichten?
Ja, allerdings wird aus rechtlichen Gründen nur die Anlage in Risikoklasse 1 zugelassen. Für die Eröffnung sind grundsätzlich die Angaben und die Zustimmung von beiden gesetzlichen Vertretern erforderlich.
Weiterhin ist für die Führung des Depots für Minderjährige die Vorlage des vollständig ausgefüllten Formulars "W-8BEN"
erforderlich (falls zukünftig auch amerikanische Wertpapiere gehandelt bzw. verwahrt werden). Auch das Formular "US Quellensteuer W-8BEN" ist von beiden gesetzlichen Vertretern jeweils einzureichen.