Bekomme ich weiterhin eine Jahresbescheinigung und eine Steuerbescheinigung?
Die Jahresbescheinigung wird letztmals für das Kalenderjahr 2008 ausgestellt. Die Ausstellung der Jahresbescheinigung entfällt ab dem Kalenderjahr 2009. Alle für die Veranlagung wesentlichen Informationen sind zukünftig der ausgestellten Steuerbescheinigung zu entnehmen.
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Die Jahresbescheinigung wird letztmals für das Kalenderjahr 2008 ausgestellt. Die Ausstellung der Jahresbescheinigung entfällt ab dem Kalenderjahr 2009. Alle für die Veranlagung wesentlichen Informationen sind zukünftig der ausgestellten Steuerbescheinigung zu entnehmen.
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Die Jahresbescheinigung wird letztmals für das Kalenderjahr 2008 ausgestellt. Die Ausstellung der Jahresbescheinigung entfällt ab dem Kalenderjahr 2009. Alle für die Veranlagung wesentlichen Informationen sind zukünftig der ausgestellten Steuerbescheinigung zu entnehmen.
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Die Jahresbescheinigung wird letztmals für das Kalenderjahr 2008 ausgestellt. Die Ausstellung der Jahresbescheinigung entfällt ab dem Kalenderjahr 2009. Alle für die Veranlagung wesentlichen Informationen sind zukünftig der ausgestellten Steuerbescheinigung zu entnehmen.
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Die Jahresbescheinigung wird letztmals für das Kalenderjahr 2008 ausgestellt. Die Ausstellung der Jahresbescheinigung entfällt ab dem Kalenderjahr 2009. Alle für die Veranlagung wesentlichen Informationen sind zukünftig der ausgestellten Steuerbescheinigung zu entnehmen.
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Die Jahresbescheinigung wird letztmals für das Kalenderjahr 2008 ausgestellt. Die Ausstellung der Jahresbescheinigung entfällt ab dem Kalenderjahr 2009. Alle für die Veranlagung wesentlichen Informationen sind zukünftig der ausgestellten Steuerbescheinigung zu entnehmen.