Starterdispo
Den Starterdispo von EUR 500,- erhalten Sie sofort mit Ihrer Kontoeröffnung. Dazu legen Sie bitte Ihren Kontoeröffnungsunterlagen einfach einen aktuellen Einkommensnachweis bei. (Bonität vorausgesetzt)
Gehaltsdispo
Ihr Dispositionskredit wird automatisch Ihren Gehaltseingängen angepasst. Bei regelmäßigem Einkommen beträgt Ihr Dispo dann das Dreifache Ihres Nettoeinkommens (max. EUR 10.000,-) und wird bei Veränderung Ihrer Gehaltseingänge angeglichen. (Bonität vorausgesetzt)
Wunschdispo
Sie bestimmen die Höhe Ihres Dispositionskredits selbst (bis max. EUR 10.000,-), einzige Voraussetzung ist eine positive Bonitätsprüfung. Bitte verwenden Sie für Ihre Dispowünsche unser Online-Formular.
Noch Fragen?
- Ab wann und in welcher Höhe kann ich einen Dispositionskredit erhalten?
Bei einem regelmäßigen Eingang Ihres Gehalts auf dem Girokonto räumen wir Ihnen automatisch ein maschinelles Limit bis zur Höhe des 3-fachen Nettoeinkommens, max. Euro 10.000,-- ein (Bonität vorausgesetzt).
Dieser maschinelle Dispositionskredit errechnet sich aus dem Durchschnitt Ihrer letzten vier Gehaltseingänge auf dem netbank Girokonto. Die aktuelle Höhe Ihres Dispo-Limits können Sie jederzeit im Online Banking einsehen.
In allen anderen Fällen stellen Sie einfach einen Dispositionskreditantrag in der gewünschten Höhe. Sie können uns diesen auch direkt mit Ihrem Kontoeröffnungsantrag zusenden, so dass Ihr Kontowechsel auch bei genutztem Dispositionskredit reibungslos funktioniert.
- Was ist der Starterdispo?
- Damit der Übergang beim Kontowechsel reibungslos funktioniert, räumen wir Ihnen bei Kontoeröffnung gern sofort einen "Starterdispo" in Höhe von Euro 500,-- ein. Bitte reichen Sie uns Ihre letzte Gehaltsabrechnung oder bei Selbstständigen Ihren aktuellen Einkommenssteuerbescheid mit Ihrem Kontoeröffnungsantrag ein.
Der Starterdispo ist auf ein halbes Jahr befristet. Bei Gehaltseingang verlängert sich der Starterdispo automatisch und wird i.d.R. Ihrem Gehalt entsprechend als Dispositionskredit angepasst. Geht kein Gehalt auf Ihrem Konto ein, stellen Sie bitte vor Ablauf des Starterdispos einen Dispositionskreditantrag in der gewünschten Höhe.
Voraussetzung für den Dispositionskredit ist eine positive Bonitätsprüfung. - Wie beantrage ich einen Dispositionskredit?
Sollten Sie einen höheren Dispositionskredit benötigen oder z. B. als Selbstständiger kein maschinelles Limit in Anspruch nehmen können, stellen Sie einfach einen Dispositionskreditantrag in der gewünschten Höhe. Das entsprechende Formular finden Sie hier.
Wir stellen unsere Kredite jeweils auf die antragstellende Person ab und benötigen bei entsprechend verfügbarem Einkommen i.d.R. keine Stellung von Sicherheiten; eine Lohn- und Gehaltsabtretung ist standardmäßig im Kreditantrag enthalten. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Kontoführung und keine negativen Einträge in der Schufa. Bei Ehepartnern und eheähnlichen Gemeinschaften sollten beide Partner gemeinsam als Antragsteller auftreten.
Damit wir Ihren Kreditwunsch prüfen können, fügen Sie dem unterschriebenen Dispositionskreditantrag bitte folgende Unterlagen in Kopie bei:
- die letzen drei Gehaltsabrechnungen sowie Nachweise über sonstige regelmäßige Einnahmen (Selbstständige s.u.)
- Kontoauszüge der letzten fünf Wochen mit Gehaltseingang.
Bei Rückfragen hilft uns die Angabe Ihrer Bearbeitungsnummer.
Für Selbstständige
Selbstständig ist für uns, wer sein Haupteinkommen aus einer entsprechenden Tätigkeit bezieht. Auch geschäftsführende Gesellschafter sowie in der Firma des Ehepartners Angestellte betrachten wir aufgrund unserer Prüfungspflichten als selbstständig. Für die Kreditvergabe setzen wir eine seit mind. drei Jahren bestehende Selbstständigkeit voraus.
Reichen Sie uns bitte an Stelle der Gehaltsabrechnungen -sofern vorhanden- folgende Unterlagen ein:
- die letzten beiden Ihnen vorliegenden Einkommenssteuerbescheide
- die unterschriebene betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen und Saldenliste des letzten Monats und des 31.12. des Vorjahres
- die unterschriebene aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung(GuV)
- die Original Kontoauszüge der letzten fünf Wochen Ihres Privatkontos
- die Einkommensabrechnung, wenn Sie in Ihrer Firma oder in der Ihres Ehepartners angestellt sind
