Seit 2009 wird in Deutschland auf Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne Abgeltungssteuer erhoben. Hier erfahren Sie alles, was Sie darüber wissen sollten.
Überblick
Was Sie als Sparer oder Anleger über die seit Anfang 2009 in Kraft getretene Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge auf jeden Fall wissen sollten:
Was Sie als Sparer oder Anleger über die seit Anfang 2009 in Kraft getretene Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge auf jeden Fall wissen sollten:
Freibetrag:
anfallende Kapitalerträge können bis zum geltenden Sparer-Pauschbetrag vom Steuerabzug freigestellt werden.
Steuerpflichtige Erträge und Veräußerungsgeschäfte:
Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten, grundsätzlich die Erträge aus Kapitalanlagen jeder Art
Veräußerungsgewinne von Aktien und Geschäftsanteilen, Kupons, Kapitallebensversicherungen sowie Gewinne bei Termingeschäften
Abgeltungssteuer wird direkt von der netbank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Durch den Steuerabzug bei Ertragsausschüttung gilt Ihre Steuerpflicht als abgegolten.
Es ist in der Regel nicht mehr erforderlich, Kapitalerträge in Ihrer Einkommenssteuererklärung anzugeben, von denen die Abgeltungssteuer einbehalten wurde. Dies ist nur sinnvoll, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt.
Steuerbescheinigung
Aus der Steuerbescheinigung geht der abgeltungssteuerpflichtige Anteil der Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, die Höhe der Abgeltungssteuer inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer hervor.
Aus der Steuerbescheinigung geht der abgeltungssteuerpflichtige Anteil der Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, die Höhe der Abgeltungssteuer inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer hervor.
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer gilt Folgendes:
die Ausstellung und Vorlage einer Steuerbescheinigung ist nur dann erforderlich, wenn Sie sämtliche Kapitalerträge durch das Finanzamt steuerlich veranlagen, z. B. wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt
keine automatische Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung durch die netbank
als Bescheinigung gilt ebenfalls der Ausweis des Steuerabzugs bei Gutschrift der Kapitalerträge auf dem Kontoauszug
auf Antrag stellen wir Ihnen gern eine kostenlose Jahressteuerbescheinigung aus. Hierzu schicken Sie uns einfach eine Mitteilung aus Ihrem Online-Banking unter dem Reiter "Service"
Mehr Informationen zu der Steuerbescheinigung finden Sie hier
Verlustbescheinigung
Mit einer Verlustbescheinigung kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Verrechnung mit Kapitalerträgen zwischen unterschiedlichen Kundenverbindungen innerhalb der netbank und/oder anderen Banken erfolgen.
Mit einer Verlustbescheinigung kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine Verrechnung mit Kapitalerträgen zwischen unterschiedlichen Kundenverbindungen innerhalb der netbank und/oder anderen Banken erfolgen.
Zur Verrechnung führen die Kreditinstitute sogenannte Verlustverrechnungssalden. Es gibt einen Verlustverrechnungssaldo für Aktiengeschäfte und einen allgemeinen Verlustverrechnungssaldo für alle anderen Kapitalerträge. Verbleibt bei einem Verlustverrechnungssaldo am Jahresende ein Verlust, wird dieser automatisch ins Folgejahr übertragen - soweit der Anleger nicht bis spätestens 15.12. des laufenden Jahres die Ausstellung einer Verlustbescheinigung bei der netbank beantragt. In diesem Fall erfolgt kein Vortrag auf das Folgejahr und die entsprechenden Verlustverrechnungssalden werden zum 01.01. des Folgejahres auf Null gestellt.
Eigenschaften Verlustverrechnungssalden:
können im Rahmen eines kompletten Depotübertrages an eine andere Bank übertragen werden
Laufzeit unendlich (höchstens bis Beendigung der Kundenbeziehung oder im Todesfall)
der Depotbesitzer kann die netbank beauftragen, dass verbleibende negative Erträge von der netbank nicht automatisch ins Folgejahr vorgetragen werden
Funktionsweise:
Neuverluste werden mit (Kapital-)Einnahmen verrechnet
Gewinne und Verluste werden miteinander verrechnet
Verluste können nur mit Kapitalerträgen verrechnet werden
Stichtag ist der 15.12. eines Jahres den Antrag der Verlustbescheinigung bei der Bank einzureichen
falls keineVerlustbescheinigung angefordert wird, werden die Verluste mit den Investments verrechnet
Wann ist eine Verlustbescheinigung sinnvoll?
Haben Sie in diesem Jahr lediglich Verluste beim Verkauf von Aktien erlitten und keine weiteren Kapitalerträge erzielt? Dann ist es nicht notwendig, eine Verlustbescheinigung zu beantragen.
Haben Sie bei einer Bank Gewinne aus dem Verkauf von Aktien erzielt, während Sie bei einem anderen Geldinstitut durch Aktienverkäufe Verluste erzielt haben? Dann ist es sinnvoll, eine Verlustbescheinigung zur gemeinsamen Abgabe mit der Steuererklärung zu beantragen.
Verlustverrechnung mit Altverlusten vor 2010
Thesaurierungen ausländischer Investmentfonds
Kirchensteuer
Mit Einführung der Abgeltungssteuer hat der Gesetzgeber für Mitglieder von Religionsgemeinschaften zwei Möglichkeiten geschaffen. Sie können die Kirchensteuer für Kapitalerträge direkt durch die netbank oder im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung abführen lassen.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer hat der Gesetzgeber für Mitglieder von Religionsgemeinschaften zwei Möglichkeiten geschaffen. Sie können die Kirchensteuer für Kapitalerträge direkt durch die netbank oder im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung abführen lassen.
Personen die keiner Religion zugehörig sind, müssen dies nicht explizit der Hausbank mitteilen.
Auf Ihren Wunsch führen wir die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungssteuer - entsprechend Ihrer Konfession ab. Einen entsprechenden Antrag finden Sie in unserem Formularcenter im Bereich "Girokonto". Sofern Sie den Einbehalt der Kirchensteuer in Ihrer Steuererklärung vornehmen lassen möchten, benötigen Sie eine Jahressteuerbescheinigung.
Freistellungsauftrag
Mit dem Freistellungsauftrag erteilen Sie der netbank den Auftrag, die entstandenen Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden und Kurzgewinne) von dem direkten Abzug der Abgeltungssteuer freizustellen.
Mit dem Freistellungsauftrag erteilen Sie der netbank den Auftrag, die entstandenen Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden und Kurzgewinne) von dem direkten Abzug der Abgeltungssteuer freizustellen.
Die gesetzliche Höchstgrenze des Sparer-Pauschbetrages beträgt:
bei alleinstehenden Personen 801,00 Euro
bei Ehepaaren 1.602,00 Euro
Innerhalb dieser Freigrenzen können Sie die Höhe und die Verteilung auf verschiedene Kreditinstitute frei wählen.
Möchten Sie uns einen neuen Freistellungsauftrag einreichen oder den bestehenden Freistellungsauftrag ändern bzw. löschen, so können Sie dieses über unser Online-Banking im Reiter Service/Freistellungsauftrag beauftragen.
Ab dem 01.01.2011 dürfen Sie Freistellungsaufträge nur noch unter Angabe Ihrer Steuer-Identifikationsnummer erteilen oder ändern. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung zu stellen, sofern Sie als zusammenveranlagte Ehegatten Ihren Freistellungsbetrag ausgeschöpft haben.
NV (Nichtveranlagungsbescheinigung)
Bei Vorlage einer NV-Bescheinigung wird keine Abgeltungssteuer erhoben bzw. von der netbank AG an das Finanzamt abgeführt.
Wir benötigen wir von Ihnen die Original-NV-Bescheinigung, welche Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt erhalten. Da diese befristet ist, gilt nach Ablauf der eingereichte Freistellungsauftrag.
Hinweis
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die netbank übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.